Zweifamilienhaus, Vermieter und Mieter unter einem Dach.
Das ist ein Sonderfall, der leider sehr mieterunfreundlich von den allgemeinen Vorschriften der Heiz- und Nebenkostenverordnung abweichen darf.
Hier wäre sogar „halbe-Halbe“ möglich und zulässig ohne Abrechnung.
Aber auch hier zählt der Mietvertrag. Was steht drin zum Thema Nebenkosten, Heizkosten und wie sie abgerechnet werden sollen ?
Grundsätzlich dürfen die Originalrechnungen, die für die Abrechnung herangezogen werden, eingesehen werden.
Vorher ist die Abrechnung auch nicht fällig, wenn das nicht gestattet würde.
Eine so hohe Summe für „Tankprüfung“ ist sehr verdächtig !
darunter könnten sich Reparaturen verbergen, die nicht umgelegt werden können.
Eine Tankreinigung etwa, die wäre schon umlegbar, die kostet aber einen Bruchteil und ist NICHT regelmäßig erforderlich.
Es kann sein, wenn Haus in einem Wasserschutzgebiet läge, dann gibt es strenge Anforderungen an die Tanksicherheit, die wird turnusmäßig überprüft, etwa alle 5 Jahre kann hinkommen.
Aber auch diese Kosten liegen bei einem Bruchteil der Summe, die hier im Raum steht.
Das ist eine reine Sichtkontrolle durch einen Sachverständigen, auf Undichtigkeit von Tank, Leitungen usw. ,Zustand Schutzwanne, bei Erdtank des Leckalarms usw.
3000 € für die Prüfung des Öltanks? Nee, wohl wirklich nicht. Für eine evtl. Instandsetzung (Schutzanstrich, Entnahme u. Füllarmaturen) eher denkbar. Das wären m.E. aber schon keine Betriebskosten (oder Nebenkosten) mehr. Selbstverständlich hat der Mieter das Recht, Einsicht in Rechnungen (auch für das Heizöl) zu nehmen, die er direkt oder per Umlage selbst zahlen soll. Insbesondere wohl ratsam, wenn in einem Zweifamilienhaus die andere Partei ausgerechnet der Vermieter ist…
Eine Mitgliedschaft im Mieterschutzverein wäre evtl. nicht verkehrt.
Gruß Walter
Hi, hier kann man nachlesen wie hoch der Durschnittspreis 2012 bundesweit war.
So, ist denn für den Mieter eine einzelne Abrechnung gegeben oder wird der Verbrauch nur durch 2 geteilt?
Selbstverständlich hat der Mieter das Recht auf die Einsichtnahme der Rechnungen und wenn der VM dies verwehrt, zahlt man einfach nicht und gibt dies dem VM schriftlich.
Nach der Heizkostenverordnung darf der Mieter, wenn keine Einzelabrechnung möglich ist, sowieso die Heizkostenrechnung um 15% mindern.
Digicam zur Einsicht der Rechnungen mitnehmen und abfotogrsfieren.
MfG ramses90
Was aber bisher nicht geschrieben wurde:
Das Ergebnis kann ein Phyrrussieg sein http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html
Man muss sich schon klar sein was man will: Recht erhalten oder Wohnung behalten. Spätestens wenn der VM zu einem Anwalt muss, ist dies ein Thema.
die nebenkostenabrechnung beinhaltet eine große nachzahlung
aufgrund der heizkosten und umlagekosten öltank
Mit „großer Nachzahlung“ kann niemand was anfangen.
„Nachzahlung“ ist das Ergebnis von Kosten minus Vorauszahlungen.
Ohne konkrete Beträge sind das bis jetzt nur Unbekannte, ganz zu schweigen von der Wohnungsgröße und der von Dir bevorzugten Raumtemperatur.
Vielleicht sind Deine Vorauszahlungen nicht angemessen hoch?
Vielleicht hast Du vergessen, wie a*kalt (mancherorts -22°C) es Ende Januar/Anfang Februar 2012 war und daß der vergangene Winter schon im Oktober 2012 begonnen hat?
Wie war das mit der Abrechnung 2011?
Kein Problem oder bist Du da erst ab 2012 eingezogen?
die nebenkostenabrechnung beinhaltet eine große nachzahlung
aufgrund der heizkosten und umlagekosten öltank
Mit „großer Nachzahlung“ kann niemand was anfangen.
Nachzahlung 600 euro
„Nachzahlung“ ist das Ergebnis von Kosten minus
Vorauszahlungen.
Ohne konkrete Beträge sind das bis jetzt nur Unbekannte, ganz
zu schweigen von der Wohnungsgröße und der von Dir bevorzugten
Raumtemperatur.
größe 90qm bei relativ kühlen temperaturen. heizung max. auf halbe stufe
Vielleicht sind Deine Vorauszahlungen nicht angemessen hoch?
160 euro nebekosten im monat
Vielleicht hast Du vergessen, wie a*kalt (mancherorts -22°C)
es Ende Januar/Anfang Februar 2012 war und daß der vergangene
Winter schon im Oktober 2012 begonnen hat?
Wie war das mit der Abrechnung 2011?
Kein Problem oder bist Du da erst ab 2012 eingezogen?
seit feb 2012 in der wohnung. vorher wurden nur 3 monate abgerechnet
3000 € für die Prüfung des Öltanks? Nee, wohl wirklich nicht.
Für eine evtl. Instandsetzung (Schutzanstrich, Entnahme u.
Füllarmaturen) eher denkbar. Das wären m.E. aber schon keine
heißt prüfungen muss der mieter mittragen, aber reparaturen, etc. nicht ?
Es darf von der Pflicht, verbrauchsabhängig abzurechnen abgewichen werden.
Das sprach ich ja kurz an, man kann laut Vertrag die Nebenkosten einfach aufteilen, fast beliebig.
Halbe,Halbe z.B.
Als Mieter weiß man das ja vorher und kann sich noch entscheiden, ob man unter den Bedingungen die Wohnung anmieten will.
bei dem geschilderten Fall hat der Vermieter 3 Möglichkeiten die Heizkosten abzurechnen:
nach der Zahl der Familienmitglieder
nach der Wohnfläche
in pauschalisierter Form (z.B. 50/50, da 2 Wohneinheiten)
Generell „müsste“ doch eine Regelung im Mietvertrag hinsichtlich der Heizkosten festgelegt sein? Ansonsten würde ich wirklich empfehlen einen naheliegenden Mieterverein zu kontaktieren. Dies sind dann zwar auch erstmal Kosten (Mitgliedsbeitrag), aber hier wird der Vermieter schon allein durch die Bezugnahme auf Gestzestexte aus Erfahrung „eingeschüchtert“
Die Wohnfläche beträgt 90 qm. Wie hoch waren denn allein die Heizkosten? (Bloß dass man mal einen Vergleich anstellen kann…)