Nebenkostenabrechnung ohne getrennte Zähler?

Hallo,

ein Mietvertrag mit Kaltmiete und aufgeschlüsselten Nebenkosten wurde erstellt.

Nun besteht der Mieter auf eine Nebenkostenabrechnung.

Es wurde keine Pauschalmiete vereinbart! Allerdings wurde mündlich erklärt, dass es keine getrennten Zähler gibt. In dem Nebenkosten u.a. sind Wasser, Strom und Telefon enthalten.

Wie kann so eine Nebenkostenabrechnung erstellt werden? Ist dies überhaupt möglich?

Nochmal verdeutlicht:
Es steht keine Pauschalmiete im Mietvertrag und die Pflicht zur Abrechnung erstellen, wurde nicht gestrichen. Es stehen neben der Kaltmiete, andere Beträge der Nebenkosten aufgeschlüsselt, hierbei ist der Strom nich erwähnt. Es gibt keine getrennten Zähler! Der Mieter und die vermieterin teilen sich die Zähler!

Tut mir leid - habe dazu keine Idee.

Das beide den gleichen Zähler haben ist NICHT statthaft. schnellsten beim Stromanbieter melden und Zähler einbauen lassen. Tja wie soll man berechnen OHNE Grundlage??? Keine Ahnung.

wo (genauer Ort) ist das so? solche Zustände kenne ich nur aus Sagen und Erzählungen - selbst in der rückständigen DDR hatte jeder Haushalt eigene Strom und Gaszähler.
Nach bundesdeutschem Recht sind Strom, Gas, Kalt- und Warmwasserzähler seit mehreren Jahren Pflicht. Früher wurde pro Kopf abgerechnet. Heute brauchen Mieter ohne Zähler nichts zahlen. Damit sollten vor der Pflichteinführung die Vermieter gedrängt werden entsprechende Meßuhren einzubauen.

Hallo Synder,

die Aufteilung erfolgt nach qm der Wohnungen, sofern die Kosten nicht direkt zu geordnet werden können.

MfG
PSt

Die Wohnung wurde bereits gekündigt. Nun wird um die Nebenkostenabrechnung gestritten.

Es handelt sich hierbei sozusagen um ein Einfamilienhaus, wo ein Teil der oberen Etage zu einer einzelnen Wohnung gemacht wurde. Daher existiert auch kein eigener Zähler, der Mieter hängt an den Leitungen des Vermieters.

Eine Abrechnung ist also gar nicht möglich oder? oder darf es dann tatsächlich noch pauschal gemacht werden?

Das darf einfach so gemacht werden?

Es handelt sich hierbei sozusagen um ein Einfamilienhaus, wo ein Teil der oberen Etage (50qm) zu einer einzelnen Wohnung gemacht wurde. Daher existiert auch kein eigener Zähler, der Mieter hängt an den Leitungen des Vermieters, eben auch am Stromzähler, der Vermieter hatte hier die Kosten mit in die Nebenkosten gerechnet, aber nich tim Mietvertrag extra aufgeführt.

Der Mieter war ca. ein halbes Jahr gar nicht in seiner Wohnung, hat also weder Telefon, Strom und Wasser genutzt.

Dann müsste ja nach Ihrer Antwort der Mieter auf jeden Fall für solche Kosten zahlen, die er eben nicht verbraucht hat und dementsprechens würde er mehr zahlen müssen, als er auf normalem Weg, wenn ein eigener Zähler vorhanden wäre?

Das wäre ja mehr als unfair. und sowas darf einfach so gemacht werden?

… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Hallo Synder,

der Stromzähler sollte schnellstens von der unteren Wohnung getrennt werden.

MfG
PSt

nochmal und letztmalig:

Heute brauchen Mieter ohne Zähler nichts zahlen. Damit sollen Vermieter gedrängt werden entsprechende Meßuhren einzubauen.

Hallo,
nur die im Mietvertrag aufgeführten Nebenkosten müssen gezahlt werden. Dafür muß der Vermieter diese NK nach dem angegebenen Umlageschlüssel abrechnen. Ich nehme an, daß es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, weil nur ein Stromzähler vorhanden ist. Daß mit dem Teilen kann gut oder schlecht für den Mieter sein. Vorteil, der Mieter hat nur die halben Grundkosten, Nachteil, wenn der Vermieter einen mehr als doppelten Stromverbrauch als der Mieter hat. Telefonkosten gehören gar nicht in die Nebenkosten.
Gruß
Melodie

Ja, normalerweise nicht, aber der Vermieter hat Strom UND Telefonkosten mit reingenommen, da in der Wohnung vom Mieter weder Telefonanschluss oder sonstiges drin sit. Es läuft ALLE über den Vermieter mit. Es sind weder Telefonanschluss, Stromzähler, noch Wasseruhr vorhanden.

Es ist ein Einfamilienhaus, wo ein paar Räume zu einer extra Wohnung umgestatltet wurden.

Und der Vermieter sagte expliziet, dass Strom und Telefon mit in den Nebenkosten sind, da es eben nicht möglich ist, diese einzeln zu berechnen.

Die Wohnung ist bereits gekündigt und der Mieter lebt dort nicht mehr. Aufgrund des Fristendes der Erstellung der Nebenkostenabrechnung entstehen jetzt diese Streitigkeiten.

Hallo Snyder,

dann bleibt nur die Abrechnung nach qm.

Mit freundlichen Gruessen
PSt

Die Wohnung ist bereits gekündigt und der Mieter lebt dort
nicht mehr. Aufgrund des Fristendes der Erstellung der
Nebenkostenabrechnung entstehen jetzt diese Streitigkeiten.

WENN KEINE EINZELNEN ZÄHLER VORHANDEN SIND WERDEN DIE NEBENKOSTEN DURCH DIE m² ODER DIE PERSONEN GETEILT
SO KANN MAN BEI ALLEN KOSTEN DIE IN EINE NEBENKOSTENABRECHNUNG KOMMEN VORGEHEN
MAN SOLLTE SICH ALLERDINGS FÜR EINE VARIANTE ENTSCHEIDEN
VIELE GRÜSSE
MARGRET

Hallo,

also da wird eine Nebenkostenabrechnung schwer! Ich würde mich mit dem Vermieter entweder auf einen monatlichen Pauschalbetrag einigen oder auf den Einbau eines Zwischenzählers bestehen!Ansonsten kann es nicht zu einer gerechten Abrechnung kommen.
MfG
Sabine Kruse

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Das Mietrecht ist in Deutschland sehr stark. Schreiben Sie Ihrem Mieter eine Nebenkostenabrechnung mit den im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten. Sie werden das Problem nur mit dem Mieter lösen können. Installieren Sie nötige Messeinrichtungen. Eine andere Möglichkeit ist, beenden Sie DIESES Mietverhältnis.  Mit freundlichen Grüßen

Werter Fragesteller!
Der Mietvertrag mit Nennung der Betriebskosten, die vom Mieter je nach Messung oder Zubemessung ist existent! Es handelt sich nicht um eine Pauschalmiete. Damit besteht für den Vermieter eine Pflicht zur Abrechnung der Betriebskosten -Vorauszahlungen.
Da für die Messung messbarer Betriebskosten keine getrennten Zähler vorhanden sind, muss wohl für diese
Betriebskosten nach der Wohnfläche abgerechnet werden.
Berechnungsvorschrift:
Kosten/Kostenart : Gesamtwohnfläche ergibt einen Betrag je m²
Multipliziert mit der Wohnfläche je Wohnung ergibt den Kostenanteil je Wohnungsnutzer (Mieter oder Vermieter).
Gilt auch für alle anderen Betriebskosten!
Diese Umlage ist legitim und liegt im Ermessen des Vermieters.
Wird keine Abrechnung nder angefallenen Kosten mit den vom Mieter gezahlten Vorauszahlungen vorgenommen, leigt ein ernsthafter Verstoß gegen das Mietrecht vor.
Das Verlangen des Mieters nach einer Betriebskostenabrechnung ist legitim!
Mit freundlichem Gruß, eine schöne Weihnachtszeit, „Großer Sucher“

Hallo Snyder,

in diesem Fall kann man nur praktikabel vorgehen. D.h. Schlüssel nachträglich festlegen wie z.B. a) nach Wohneinheiten, b) nach qm, c) nach Anzahl Personen, usw.
Danach dann die Aufteilung der Betriebskosten vornehmen. Diese dann dem Mieter vorlegen und dabei mitteilen, dass wie schon bei Mietbeginn darauf hingewiesen gibt es keine eigenen Zähler und daher wurde diese Aufteilung nun gewählt.

Weiter dafür sorgen, dass in der Zukunft getrennte Zähler eingebaut werden oder künftig einen Mietvertrag mit pauschalen Betriebskosten machen, d.h. im Mietvertrag wird vereinbart, dass mtl. pauschal 150,00 Euro an Betriebskosten zu zahlen sind. Eine Abrechnung ist dabei nicht zu erstellen! Diese können auch jährlich angepasst werden!

Beste Grüße
Kocki