Nebenkostenabrechnung ohne Übergabeprotokoll ?

Hallo,

würde mich sehr über Mithilfe freuen.

Folgender Sachverhalt: 
ich wohne seit 01.12.2011 in einer Mietwohnung. Beim Einzug gab es kein Übergabeprotokoll, welches die Zählerstände dokumentiert hat. Jetzt habe ich zum 30.04.14 das Mietverhältnis fristgerecht beendet. Dies bestätigte der Vermieter mir auch schriftlich. Allerdings war in dem Schreiben noch eine Forderung in Höhe von ca: 250€ welche er wohl als Nebenkostenabrechnung deklariert. Nun weiß ich weder was für ein Abrechnungszeitraum das sein soll noch ob der Betrag stimmt. Da ich ja nicht weis wie die Zählerstände am 01.12.11 waren. Ich denke diese kann der Vermieter auch nicht nachweisen, da es ja kein Übergabeprotokoll vom Einzug gibt.

Meine Frage: muss ich die 250€ zahlen ? Wenn ja aus was setzt sich die Summe zusammen ? Muss der Vermieter die Möglichkeit geben, diese Abrechnung prüfen zu können ?(Bzw. Habe ich ja gar keine Abrechnung/nur die Aufforderung 250€ zu zahlen). Habe von dem Vermieter noch nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen.

Hoffe mir kann wer paar Tips geben.

Wie kommst du nur auf die Idee, dass wir es wissen könnten?

vnA

Hi,

Meine Frage: muss ich die 250€ zahlen ?

Ja.

K.

Hallo,

Folgender Sachverhalt: 
ich wohne seit 01.12.2011 in einer Mietwohnung. Beim Einzug
gab es kein Übergabeprotokoll, welches die Zählerstände
dokumentiert hat. Jetzt habe ich zum 30.04.14 das
Mietverhältnis fristgerecht beendet. Dies bestätigte der
Vermieter mir auch schriftlich. Allerdings war in dem
Schreiben noch eine Forderung in Höhe von ca: 250€ welche er
wohl als Nebenkostenabrechnung deklariert. Nun weiß ich weder
was für ein Abrechnungszeitraum das sein soll noch ob der
Betrag stimmt. Da ich ja nicht weis wie die Zählerstände am
01.12.11 waren. Ich denke diese kann der Vermieter auch nicht
nachweisen, da es ja kein Übergabeprotokoll vom Einzug gibt.

Meine Frage: muss ich die 250€ zahlen ?

Wer in einem Internetforum soll das denn wissen?

Wenn ja aus was setzt sich die Summe zusammen ?

Wer in einem Internetforum soll das denn wissen, wenn nichtmal Du es weißt?

Muss der Vermieter die Möglichkeit
geben, diese Abrechnung prüfen zu können ?(Bzw. Habe ich ja
gar keine Abrechnung/nur die Aufforderung 250€ zu zahlen).
Habe von dem Vermieter noch nie eine Nebenkostenabrechnung
bekommen.

Wenn es keine Abrechnung gibt, kannst Du auch nix prüfen.

Niemand hier kann Dir irgendetwas sagen, weil keiner hier weiß :

  • was im Mietvertrag steht (Miete kalt? warm? Vorschüsse?)
  • was im Mietvertrag steht (Nebenkosten-Abrechnung?)
  • wieviel Wohnungen das Haus insgesamt hat
  • ob der Vermieter selber im Haus wohnt
  • welche technische Ausstattung die Wohnung hat
  • welche technische Ausstattung das Haus hat
  • welche Zähler es wo zum Ablesen gibt

Hoffe mir kann wer paar Tips geben.

Wenn Du viel Zeit hast und dem Vermieter ordentlich Stress bereiten willst, dann verlange Abrechnungen (sofern sie Dir lt. Vertrag zustehen). Im Gegenzug wirst Du vermutlich bei der Wohnungsübergabe Stress mit dem Vermieter bekommen.

Alternative:
Frag den Vermieter (und laß es Dir schriftlich bestätigen), ob die 250 für die gesamte Mietzeit sind und ob damit sämtliche Nebenkosten-Forderungen erledigt seien.

Falls ja, dann zahl die 250 (und schreib im Ü.träger unter Verwend.zweck das auch so hin) und Du wirst höchstwahrscheinlich eine problemlose Übergabe haben.

250 Nachzahlung für 29 Monate Mietzeit sind nicht wirklich die Welt
Mängelbeseitigung/Schönheitsreparaturen kosten i.d.R. mehr.

Gruß

.

Ganz toll! Du bist Hellseher!

Meine Frage: muss ich die 250€ zahlen ?

Ja.

K.

Und Du weißt natürlich mehr als jeder andere Leser.
Laß uns doch an Deinem Wissen teilhaben.

1 Like

Habe gelesen das es eine 12 Monatsfrist gibt… Deswegen die Frage Ob ich die 250€ zahlen muss…?!

Nein ich wohne allein in dem Objekt, eigentlich ist das ein Gewerbeobjekt, also war da auch nie gemeldet weil das vom Einwohnermeldeamt aus gar nicht möglich war.

wieso Stress mit dem Vermieter bei Auszug ? Habe gelesen das der Vermieter in der Beweisplicht steht das die Wohnung nicht so aussah wie bei Einzug ?!

lg und danke

Nun ja, nicht alles was man so zu lesen vor die Augen bekommt muss wirklich stimmen. Da kann man ganz schön auf die Nase fallen (oder die Geldbörse)

vnA

Hallo,

Habe gelesen das es eine 12 Monatsfrist gibt… Deswegen die
Frage Ob ich die 250€ zahlen muss…?!

Man liest viel. Und man interpretiert noch viel mehr in das hinein, was man da so gelesen hat.

wieso Stress mit dem Vermieter bei Auszug ? Habe gelesen das
der Vermieter in der Beweisplicht steht das die Wohnung nicht
so aussah wie bei Einzug ?!

Siehe oben.

Mein Tipp:
Nicht zahlen und dann in Gelassenheit abwarten, was passiert. Mögliche Mehrkosten wären unter „Lehrgeld“ abzubuchen…

Gruß
Jörg Zabel

Eine Abrechnung MUSS reproduzierbar und nach den gesetzlichen Regeln erstellt werden. Unbedingt mit dem Vermieter zusammensetzen. Sollte er wirklich keine Basisdaten liefern können, muss eine pauschale Abrechnung erfolgen. Das passiert dann meist über eine Umlage nach qm. Gruß Weschdl

Hallo clubmate85,

unabhängig von den bisherigen Antworten kann ich folgendes antworten:

  1. Für das Jahr 2011, also den Monat Dezember, kann der Vermieter keine Nachforderung stellen.
    2, Das gilt auch für das Jahr 2012, denn die Abrechnung muß spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum vorliegen. Da üblicherweise nach Kalenderjahren abgerechnet wird, ist die Frist verstrichen.

  2. Für 2013 kann der Vermieter de Abrechnung bis zum Ende 2014 vorlegen.

  3. Für 2014 kann der Vermieter de Abrechnung bis zum Ende 2015 vorlegen.
    Da keine Zählerstände beim Einzug protokolliert wurden, bleibt es wohl nur bei einer einvernehmlichen Lösung, also dem friedlichen Gespräch mit dem Vermieter.  Unter Umständen kann der Zählerstand beim Auszug des Vormieters ermittelt werden, denn da müßte es eine Abrechnung gegeben haben.

  4. Auf jeden Fall muß der Vermieter eine korrekte, vor allem vollständige und nachprüfbare Betriebskostenabrechnung vorlegen und kann nicht pauschal 250 Euro verlangen. Lassen Sie sich ggf. die Abrechnungsunterlagen vorlegen, Sie haben das Recht, diese einzusehen.

Sie sollten also die Forderung zunächst schriftlich !!!  zurückweisen und auf die Verjährung für 2011 und 2012 hinweisen und vorerst keine Zahlung leisten.
Versuchen Sie, eine gütliche Einigung herbeizuführen, wobei Sie bedenken sollten, daß Ihre rechtliche Position besser ist, als die des Vermieters. Da es sich außerdem um ein Gewerbegebiet handelt, ist die rechtliche Beurteilung durch einen Fachmann (Mieterverein, Fachanwalt, Verbraucherzentrale) angeraten.

Weitere Fragen beantworte ich gern und würde auch von dem Verlauf und dem Ergebnis der Angelegenheit erfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Dir ist sicherlich bekannt, dass unterjährige Ablesung von Wärmemengen (bei Verdunsterröhrchen) nicht machbar ist. Es wird dabei üblicherweise nach Gradzahltagen berechnet.http://www.vermieter-forum.com/heizung/521-gradzahlt…

Weiterhin ist dir sicherlich auch bekannt, dass der Gesetzgeber die 12 Monatsfrist nur für Wohnraummietverträge bestimmt hat. Für Gewerbeverträge nicht. (In letzter Zeit neigt die Justiz jedoch dazu die Frist auch für Gewerbeverträge anzuerkennen.)

Deine pauschalen Aussagen können möglicherweise richtig teuer werden. Auf jeden Fall würde ich den Mietvertrag und die Nachforderung überprüfen lassen. Nicht hier im Forum, sondern von jemand, der etwas davon versteht.

vnA

Habe am Freitag einen Termin bei einem Meiterschutzverein und lasse da die Unterlagen Prüfen…

Es handelt sich zwar um ein Gewerbeojekt aber ich habe einen ganz Normalen standart Mietvertrag von der Firma bekommen.

Es gab auch keinen Vormieter/Zählerstande da die Wohung als #wachbereitschaftsraum# für Rettungdienst vorher genutzt wurde.

Habe 300€ Miete + 150€ Nebenkosten Vorauszahlung Monatlich geleistet.

Naja mal schauen was die Freitag sagen.
Aber ich Denke das ich schon das Recht habe mal eine richtige Nebenkosten Abrechnung zu bekommen, zur Prüfung, und nicht nur eine Summe gennant zu bekommen die ich zahlen muss.

Lg