Hallo!
Müsste eine nebenkostenabrechnung die sogar zu Gunsten des Mieters ist per Einschreiben verschickt werden. Der Miete bekommt quasi Geld zurück, und dies wurde ihm in dem Schreiben mitgeteilt. Reicht es, das Schreiben „normal“ zu verschicken?
Hallo!
Müsste eine nebenkostenabrechnung die sogar zu Gunsten des Mieters ist per Einschreiben verschickt werden. Der Miete bekommt quasi Geld zurück, und dies wurde ihm in dem Schreiben mitgeteilt. Reicht es, das Schreiben „normal“ zu verschicken?
Hallo jasonnick,
Nebenkostenabrechnungen müssen, weder bei resulierenden Guthaben noch bei resultierenden Nachzahlungen, nicht per Einschreiben versandt werden.
Wir haben in der Hausverwaltung die Nebenkostenabrechungen immer per Boten zugestellt, dass heißt selber in die Briefkästen eingeworfen.
Wichtig ist nur, bei resultierenden Nachzahlungen, dass der fristgemäße Zugang bezeugt werden kann.
Gruß Rotraut