Nebenkostenabrechnung: Posten nach Schätzung

Hallo Forum,
angenommen folgender Fall würden eintreten: Der Vermieter schickt fristgerecht die Nebenkostenabrechung und es finden sich darauf Posten, die im Vergleich zum Vorjahr erheblich (~50%) gestiegen sind.
In der Erklärung zu den einzelnen Posten beschreibt der Vermieter, dass von den Versorgern (deren Dienstleistungen diesen Posten ausmachen) keine Abschlussrechnungen für den gesamten Nebenkostenabrechnungszeitraum vorliegt und daher eine Schätzung vorgenommen wurde. Wäre diese Art der Erhebung der Kosten dann ein legitimes Mittel und gegenüber dem Mieter und Träger dieser Kosten entsprechend zu vertreten?

Einmal angenommen auf der gleichen Abrechnung würde der Posten des Hauswartes gegenüber dem Vorjahr um 35% gestiegen sein - wäre diese Steigerung dann alleinig durch eine Steigerung der Lohnkosten begrüdbar oder müsse man hier sich hier eine Begründung vom Vermieter liefern lassen?

Vielen Dank für die Antworten in diesem Gedankenspiel.

Hallo Florian,

grundsätzlich hat der Mieter das Recht jeden Posten der NK-Abrechnung zu hinterfragen. Soweit es sich also darum handelt, ob und warum Kosten gestiegen sind sollte der Mieter den VM um Aufklärung bitten.

Zu Schätzungen folgendes:

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Grundsätzlich ist so abzurechnen, wie vertraglich vereinbart wurde (also beispielsweise nach qm). Schätzt der Vermieter Verbrauchswerte, obwohl nach dem Vertrag eine verbrauchsabhängige Berechnung der Kosten vereinbart war, so muß der Grund für die Schätzung und die Erläuterung der Schätzgrundlage in der Betriebskostenabrechnung angegeben werden (AG Leipzig, Urteil vom 08.09.2003 – 19 C 12515/02 -).

unquote

Da in deinem Beispiel angegeben wurde, das die Versorger nicht fristgerecht abgerechnet haben ist wohl hier der Form genüge getan.

Als Mieter würde ich a) alles noch mal telefonisch und/oder schriftlich hinterfragen was ich nicht verstehe (sowas kann man durchaus auch höflich und partnerschaftlich mit seinem VM machen) und b) eine evtl. Nachzahlung mit dem Hinweis auf die entsprechende Korrektur in der nächsten NK-Abrechnung leisten.

Soll heissen: Im nächsten Jahr sollte der VM auf Basis der bis dahin hoffentlich vorliegenden Versorgerbelege den Posten der jetzt geschätzt wurde noch einmal entsprechend berechnen. Entweder hat er dann zu hoch gegriffen und der Mieter muss eine Rückzahlung erhalten oder der Mieter hat Pech gehabt und muss noch mehr nachzahlen.

Gruß
Nita