Nebenkostenabrechnung / Ratenzahlung

Hallo :o)

Eine Frage.

Familie X. ( 2 Erw. + 2 Kinder) bezieht ALG2. Die Nebenkostenabrechnung trifft ein und Familie X. kann diese nicht auf einmal zahlen. Muss der Vermieter eine Ratenzahlung (eventuell in 12 kleinen Raten) akzeptieren? Gibt es dazu einen § ?

Gruß
Tina

Hallo

Hallo :o)

Eine Frage.

Familie X. ( 2 Erw. + 2 Kinder) bezieht ALG2. Die
Nebenkostenabrechnung trifft ein und Familie X. kann diese
nicht auf einmal zahlen.

Wie wäre es denn bei der ARGE die Erstattung zu beantragen???

:Muss der Vermieter eine Ratenzahlung

(eventuell in 12 kleinen Raten) akzeptieren? Gibt es dazu
einen § ?

Wenn ich VM wäre,würde ich als erstes mal die Vorrauszahlung erhöhen

Gruß
Tina

LG
Mikesch

Hallo

akzeptieren muss der Vermieter keine Ratenzahlung, dazu gibt es auch keinen §. Wie schon erwähnt, kann Erstattung beim Amt beantragt werden.

Vermieter kann Ratenzahlung akzeptieren, wobei natürlich 12 Monatsraten sehr viel sind, denn dann kommt ja schon wieder die neue Abrechnung.
Der Mieter muss auch mal daran denken, dass der Vermieter immer in Vorleistung geht.

Hallo

Hallo :o)

Eine Frage.

Familie X. ( 2 Erw. + 2 Kinder) bezieht ALG2. Die
Nebenkostenabrechnung trifft ein und Familie X. kann diese
nicht auf einmal zahlen.

Wie wäre es denn bei der ARGE die Erstattung zu beantragen???

:Muss der Vermieter eine Ratenzahlung

(eventuell in 12 kleinen Raten) akzeptieren? Gibt es dazu
einen § ?

Wenn ich VM wäre,würde ich als erstes mal die Vorrauszahlung
erhöhen

Gruß
Tina

LG
Mikesch

Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Was soll Familie X. tun wenn die ARGE die übernahme ablehnen würde. Mit der Begründung, bei den Heizkosten zum Beispiel, man solle eben weniger heizen, es würde kein Geld geben da man jeden Monat da 61,50 Euro bekäme.

Was kann Familie X. eigentlich tun wenn sie der Ansicht ist, dass die Nebenkostenabrechnung nicht stimmt? Der Vermieter hatte damals nicht die Heizung und den Wasserzähler ablesen lassen, bevor Familie X. eingezogen ist. Es war dem Vermieter zu teuer, da sein voriger Mieter abgehauen ist und 6 Monate lang keine Miete gezahlt hatte und er schon einiges an Kosten hatte. Familie X. hatte drei Tage nach ihrem Einzug dann selbst den Wasserzähler ablegesen.
Familie X. wohnt in einem Hochhaus. Der Vermieter erhält von einer Hauserwaltung die jährliche Abrechnung für das Hochhaus und legt sie dann auf den Mieter um. Wasserzähler und Heizung werden jedoch getrennt von einer anderen Firma abgelesen.

Wie kann Familie X. vorgehen?

Danke.

Gruß
Tina

Hallo

wenn Familie X meint, dass mit der Abrechnung etwas nicht stimmt, legt sie Einspruch ein, geht zum örtlichen Mieterverein und lässt die Abrechnung prüfen.