Nebenkostenabrechnung.Recht auf Belege?

Hallo.
Ein Mieter bittet den Vermieter, die Belege der Nebenkostenabrechnung auf Kosten des Mieters zu Kopieren.Da der Mieter sich nicht auskennt mit Nebenkostenabrechnungen, möchte er die Belege vom Anwalt überprüfen lassen.Wie soll der Mieter reagieren wenn sich der Vermieter weigert.Er könne ja die Belege in seiner Wohnung anschauen, so die Reaktion des Vermieters.Wie soll der Mieter die Belege vom Anwalt überprüfen lassen, wenn er diese nicht kopiert?Alles abschreiben?
Der Vermieter setzt dem Mieter sogar eine Frist.Nach dieser Frist droht er mit einer Klage.

Hat der Mieter nun ein Recht auf die Belege in Form von Kopie oder nicht??

Danke

Hallo.
Ein Mieter bittet den Vermieter, die Belege der
Nebenkostenabrechnung auf Kosten des Mieters zu Kopieren.Da
der Mieter sich nicht auskennt mit Nebenkostenabrechnungen,
möchte er die Belege vom Anwalt überprüfen lassen.Wie soll der
Mieter reagieren wenn sich der Vermieter weigert.Er könne ja
die Belege in seiner Wohnung anschauen, so die Reaktion des
Vermieters.Wie soll der Mieter die Belege vom Anwalt
überprüfen lassen, wenn er diese nicht kopiert?Alles
abschreiben?
Der Vermieter setzt dem Mieter sogar eine Frist.Nach dieser
Frist droht er mit einer Klage.

Hat der Mieter nun ein Recht auf die Belege in Form von Kopie
oder nicht??

Hallo,

die Sache ist einfacher wie Du es derzeit siehst. Ob Du oder der Anwalt die Belege anfordert ist prinzipiell egal. Suche daher den Anwalt auf und beauftrage diesen die Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Er wird die Belege anfordern. Der Vermieter wird die Belege an den Anwalt senden, notfalls muss er die Belege kopieren und darf pro Kopie mindestens 0,25 Euro verlangen.

Grüsse Günter

im wesentlichen schließe ich ich Günter an, nur hat der Mieter kein Anrecht - auch nicht über seinen Anwalt - auf Zusendung der Belege. Der Mieter hat lediglich Anspruch auf Einsicht der Belege - welche in der Regel beim Vermieter erfogt.

Gruß
Dora

im wesentlichen schließe ich ich Günter an, nur hat der Mieter
kein Anrecht - auch nicht über seinen Anwalt - auf Zusendung
der Belege. Der Mieter hat lediglich Anspruch auf Einsicht der
Belege - welche in der Regel beim Vermieter erfogt.

Hallo Dora,

Deine Auffassung mag ich nicht zu teilen. Der VM ist verpflichtet, wenn nichts anderes vereinbart ist, am Ort der Mietwohnung die Einsichtnahme in die Belege zu ermöglichen ( LG HH WM 2000, 197).

Auf Wunsch muss der VM seinen Mietern Fotokopien der Unterlagen zuschicken, wenn dies edie Kosten erstatten ( LG Duisburg WM 2002, 339 ; höchstens pro Kopie 25 ct. ( LG Berlin GE 2000,409 )

Nach Auffassung eriniger Gerichte kann der VM verlangen, das die Belege bei ihm eingesehen werden, wenn dies dem Mieter zumutbar ist. (Das bedeutet, dass der VM am Ort und in unmittelbarer Nähe wohnen muss) Allerdings kann der Mieter auch verlangen, dass die Belege einem Mieterverein oder Anwalt überlassen werden.

Folgt man Deiner Einlassung wäre es sonst dem Mieter zumutbar, dass er in Konstanz am Bodensee wohnt, aber die Belege bei seinem Vermieter in Berlin einsehen soll. Du bist offensichtlich Vermieterin.

Grüsse Günter

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