Nebenkostenabrechnung regelung

Hallo Leute kannmir bitte einer helfen!!!???
Wir haben letztes Jahr ein Mehrfamilienhaus gekauft
Und ich habe ausgerechnet was ich für die Nebenkosten bezahlt habe und was ich abgenommen habe und es sind 3000 Euro zu wenig bzw was ich ausgleichen muss.
Meine frage an sie ist
wie berechnet man die nebenkosten?
Wir heben ein Wasserzähler!und Heizung ist nichts musste nur bis jetzt 2 mal a 3700 Liter Öl bestellen. Wohnfläche prozentuale Anteil.und Personen die drin wohnen nur Wie den zum beispiel 3 Wohnungen gleiche Wohnfläche in einen Wohnung wohnt ein Person in der anderen 2 und in der anderen 4 wen das nach Wohnfläche gehen würde müssen alle gleich zahlen das ist aber nicht korrekt.
Danke im voraus Antonio

Hallo,
schau doch mal bei google nach nebenkostenmuster…
Alle Grundgebühren, z.B.Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Müllgrundgebühr…usw. durch die Tage des Jahres (365) teilen, und dann je nachdem ein Mieter für wie lange in der Wohnung gewohnt hat umlegen. Also die NK, nicht den Mieter :smile:
Ansonsten erstmal belesen, was in qm und was in Personenzahl umgelegt wird.
Und die NK, die man geltend machen möchte, auch im Mietvertrag festhalten. Also nix pauschal.
Und je mehr in der Wohnung wohne, desto höher die NK-vorauszahlung.
Z.B. 70 qm, 2 Personen: 160€ NK (100€ Heizung, 60€ Rest). Gleiche Wohnung, 3 Personen: 190€ -100 Heizung, 90 Rest, da z.B. mehr Wasser verbraucht und mehr Müll produziert wird usw.
Wichtig aber, dass am Ende des Jahres eine genaue Abrechnung erfolgt und evt. zuviel bezahlte NK zurückertattet werden. Lieber im Monat 10-15€ mehr verlangen als am Jahresende dem Geld nachrennen zu müssen, da keiner was übrig hat und sich über ne Zurückzahlung auch noch freut.
Es ist alles -beim Öl angefangen- so teuer geworden, dass man nicht umsonst sagt, dass die NK bald die Miete ist. Von der Höhe her gesehen.

Guten Tag!
Für diese Frage wenden Sie sich am besten an einen Dienstleister wie techem oder ista. Die können Ihnen die ganze NK-Abrng erklären und auch durchführen. Die Kosten sind sehr gering, ein Großteil kann auf die Mieter umgelegt werden. Es ist eine sehr komplizierte Angelegenheit, und wenn man sie nicht vollkommen korrekt durchführt, können Mieter Gelder einbehalten. Also am besten Fachleute fragen.
Viele Grüße
Elmstily

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Hall Antonio,

das sind viele Fragen auf einmal, die ich nicht ohne weitere Informationen beantworten kann. Mein Vorschlag ist, dass Sie sich vom Verkäufer des Hauses die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres geben lassen und so wie er dann mit den neuen Beträgen abrechnen. Wenn das nicht nicht geht, dann sollten Sie sich bei einer Verwaltungsfirma in Ihrer Umgebung oder beim Grundeigentümerverein /-verband ausführlichen fachlichen Rat holen.
Was zu den Nebenkosten/Betriebskosten gehört, finden Sie auch im Internet. Suchen Sie nach der Betriebskostenverordnung.
Auf keinen Fall sollten Sie voreilig eine Betriebskostenabrechnung erstellen.
Ich bin gern bereit, Ihren Entwurf der Abrechnung für 2009 anzusehen und Ihnen dann weiteren Rat zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Schütt

Hallo Inseider,
als erstes solltest du dafür sorgen, dass jede Mietpartei ihren eigenen Warm- und Kaltwasserzähler haben. Denn das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Und eine Wasseruhr, auf der noch mal alles kontrolliert werden kann. Der Stand der Wasseruhren muss bei Einzug schriftlich festgehalten werden und dann jährlich für die Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung aufgeschrieben und dementprechend abgerechnet werden.
Ich würde dir empfehlen, dir einen Vordruck bei den Stadtwerken in deiner Stadt zu besorgen. Dort stehen z.B. auch Stromverbrauch drauf. Den kannst du dann kopieren und schreibst die Daten einmal für dich und den Mieter auf. Bei den Stadtwerken kannst du auch gleich den Preis für einen Kubikliter Wasser + Abwasser erfragen.
Für die Heizkostenabrechnung mit Öl würde ich eine Firma beauftragen. Die rechnen korrekt ab, je nach 30/70 oder 50/50 nach Quadratmeter/Verbrauch. Du musst lediglich die Quadratmeteranzahl der Wohnung aufschreiben. Achte aber darauf, dass Schrägen abgezigen sind. Schau am besten mal im Internet nach oder frag bei anderen Hausbesitzern nach. Dafür werden dann in den Wohnungen kleine Messgeräte an den Heizungen installiert, die den Heizölverbrauch genau messen. Dann kommt einmal im Jahr oder bei Umzug/Auszug ein Fachmann voebei und liest ab.
Dann musst du von den Mietern eine Gebühr für Allgemeinstrom verlangen. Das sind die Kosten, die für Beleuchtung des Treppenhauses oder den Keller nötig sind. Normalerweise nimmt man dafür ca. 1,50 -1,80 Euro pro Monat und Mietpartei. Wichtig ist allerdings, dass der Allgemeinstrom über einen eigenen Zähler läuft. Falls das bei dir nicht so ist, setz dich mit den Stadtwerken in Verbindung.
Die Mülltonne muss auch bezahlt werden. Je nachdem wie groß die Tonne ist, fällt eine unterschiedliche Gebühr an. Frag bei der Kreisabfallwirtschaft deines Landkreises nach. Je nach Verbrauch kannst du die Größe der Tonne wechseln. Auch musst du dich entscheiden, ob du den Müll pro Kopf oder nach Wohnung abrechnen willst. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Grundsteuer und Hausversicherung kannst du auch auf die Mieter umlegen. Bei deiner Abrechnung solltest du aber Kopien für die Mieter mitreinlegen, damit die alles genau nachvollziehen können.
Ich hoffe, ich konnte dir soweit helfen, denn dein Beitrag wr sehr verwirrend geschrieben und dementpsrechend zu verstehen. Wenn du weitere Fragen hast, kontaktier mich einfach. Lg Campi

Sorry aber in diesem Fall kann ich leider nicht weiterhelfen.