Nebenkostenabrechnung richtig oder falsch?

Guten Tag,

es geht um eine Nebenkostenabrechnung bei der man sich eig nicht sicher ist ob sie denn rechtens ist.
Bei einer Eigentumswohnung in der Größe von 34 qm wurde für das Jahr 2014, 2800 EURO!!! Nebenkosten errechnet. Schon alleine die Summe lässt einen stutzig werden.
Nun entdeckt man gewisse unstimmigkeiten auf der Rechnung zb. fehlen, im gegensatz zum vorjahr, die gsamten Tage in den gemessen wurde, aber das nur so nebenbei. Die Wohnung hat 5 zählereinheiten verteilt. 1x Küche, 1x Bad, 1x Schlafzimmer und 2 Zähler im Wohnzimmer.
Man muss sagen dass die zwei Zähler im Wohnzimmer an einem Heizkörper hängen.
Das musste gegooglet werden und das hier wurde, zu diesem Thema, gefunden.

quelle: 123recht.de .

Bei besonders langen Heizkörpern ist es erforderlich, zwei Heizkostenverteiler nebeneinander anzubringen. Die DIN EN 834/835 schreibt die Montage von zwei Geräten vor, wenn ein Gliederheizkörper mehr als 40 Segmente besitzt oder wenn er länger als zwei Meter ist. Bei Plattenheizkörpern werden ab vier Metern Baulänge zwei Geräte angebracht. Diese doppelte Ausstattung ist bei großen Heizkörpern erforderlich, weil die lange Strecke des Heizwasser zwischen dem Ein- und Auslauf im Heizkörper unterschiedliche Temperaturschichtungen zur Folge hat und der Heizkörper dann nicht überall die gleiche Temperatur besitzt. Auch Lufteinschlüsse können unterschiedliche Temperaturen verursachen. Mit zwei Heizkostenverteilern ist die mittlere Wärmeabgabe dann exakter zu erfassen. Durch die Halbierung der Bewertungsfaktoren werden bei zwei Heizkostenverteilern an einem Heizkörper übrigens keine doppelten Heizkosten abgerechnet. Jeder der beiden Heizkostenverteiler erhält lediglich den halben Bewertungsfaktor. Es ist bei zwei Heizkostenverteilern an einem Heizkörper auch typisch, dass unterschiedlich hohe Verbrauchswerte angezeigt werden. An der wärmeren Zone des Einlaufs sind üblicherweise die Ablesewerte höher als im kälteren Auslaufbereich.

Diesem Text kann man also entnehmen das beide Zähler nur zur hälfte abgerechnet werden.

Auf der Rechnung stehen aber die beiden zähler 4 und 5 als separate Zähler und werden in voller Höhe abgerechnet. quasi doppelt.

Nun die Frage ist es so richtig oder nicht?

danke im vorfeld.

gruß

Hallo!

Wie war es denn in den Vorjahren ?  Was war da bezüglich der 2 HKV am langen Heizkörper anders ?  Hat man da die Ablesewerte eingetragen und dann rechnerisch mit einem Faktor bewertet ?  Und jetzt nicht oder anders ?

oder ist bei Verdunstern schon die Skala anders und enthält diesen Faktor schon ?

2800 € für so kleine Wohnung muss muss stark anzweifeln, aber es lässt sich alles nachprüfen und nachrechnen.
Dazu muss man aber auch den Gesamtverbrauch des Hauses bewerten und kann so schnell erkennen, ob die Abrechnung einen „Ausreißer“ enthält der nicht nachvollziehbar ist.

ist die Abrechnungszeit eine andere, länger als 12 Monate ?

Hauptsache man hat Vorjahresabrechnung vorliegen. Bei Erstabrechnung wirds erfahrungsgemäß schwieriger.

MfG
duck313

Interessanterweise betrug die erforderte nachzahlung, bei ca. gleichen verbrauch, „nur“ 700 euro im letzten Jahr. die Verbrauchszahlen haben sich nicht geändert bzw. minimal, da im letzten jahr nur 11 Monate berechnet wurden, und diesem exakt 12. die Forderung hat sich Quasi verdreifacht. Zusätzlich fällt auf dass eine Wohnung bzw. eine Fläche aus dem Haus verschwunden ist, es ist aber niemand ausgezogen, im gegenteil wurde sogar eine weitere Wohnung verkauft. Man hat sich nun bezüglich der beiden Zähler mit einem Rechtsanwalt in verbindung gesetz der ganz klar sagt dass die zähler nur dazu da sind um einen Mittelwert zu errechnen. Die Hausverwaltung sagt offen das die beiden Zähler auch als zwei separate Heizkörper gezählt werden. Die mir bekannte Formel ist, wie gesagt, Zähler 1 + Zähler 2= gesamtsumme/2= verbrauch. im Quartal werden ca. 450 bis 480 Euro an nebenkosten gezahlt da es sich um eine Eigentumswohnung handelt.

Servus,

bevor Du weiter munter im Kreis durch die Abrechnung hüpfst, könntest Du vielleicht die Heizkostenabrechnung (lfd. Jahr vs. Vorjahr) Punkt für Punkt und nicht in irgendwelchen Ausschnitten vergleichen.

Schöne Grüße

MM

da die rechnung mir persönlich nicht vorliegt kann ich nichts genaueres schreiben. es ging hauptsächlich um die beiden zähler und wie das im normalfall geregelt wird. da sich die betroffene person aber bereits mit einem anwalt beraten hat, hat sich wohl die frage erübrigt.
vielen dank für die antworten.

gruß

Hallo

Die mir bekannte Formel ist, wie gesagt, Zähler 1 + Zähler 2= gesamtsumme/2= verbrauch

Das stimmt so nicht - lies mal hier unter Funktionsprinzip
http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverteiler

Für die Bestimmung des Bewertungsfaktors gibt es entsprechende Tabelle. Wenn zwei Messgeräte an einem Heizkörper sind, dann sind die Messgeräte jeweils mit 1/2 des Faktors zu bewerten.

Wenn einem etwas an einer Betriebskostenabrechnung „spanisch“ vorkommt, dann ist der erste Schritt, sich an die Aufklärung/Erklärung heranzutasten, alle Werte/Beträge mit der Vorjahresabrechnung zu vergleichen und zu schauen welche Werte sich inwieweit verändert haben. Dazu braucht es nur Schulgrundwissen - und nicht gleich einen Anwalt.

Grüsse Rudi