Guten Tag,
es geht um eine Nebenkostenabrechnung bei der man sich eig nicht sicher ist ob sie denn rechtens ist.
Bei einer Eigentumswohnung in der Größe von 34 qm wurde für das Jahr 2014, 2800 EURO!!! Nebenkosten errechnet. Schon alleine die Summe lässt einen stutzig werden.
Nun entdeckt man gewisse unstimmigkeiten auf der Rechnung zb. fehlen, im gegensatz zum vorjahr, die gsamten Tage in den gemessen wurde, aber das nur so nebenbei. Die Wohnung hat 5 zählereinheiten verteilt. 1x Küche, 1x Bad, 1x Schlafzimmer und 2 Zähler im Wohnzimmer.
Man muss sagen dass die zwei Zähler im Wohnzimmer an einem Heizkörper hängen.
Das musste gegooglet werden und das hier wurde, zu diesem Thema, gefunden.
quelle: 123recht.de .
Bei besonders langen Heizkörpern ist es erforderlich, zwei Heizkostenverteiler nebeneinander anzubringen. Die DIN EN 834/835 schreibt die Montage von zwei Geräten vor, wenn ein Gliederheizkörper mehr als 40 Segmente besitzt oder wenn er länger als zwei Meter ist. Bei Plattenheizkörpern werden ab vier Metern Baulänge zwei Geräte angebracht. Diese doppelte Ausstattung ist bei großen Heizkörpern erforderlich, weil die lange Strecke des Heizwasser zwischen dem Ein- und Auslauf im Heizkörper unterschiedliche Temperaturschichtungen zur Folge hat und der Heizkörper dann nicht überall die gleiche Temperatur besitzt. Auch Lufteinschlüsse können unterschiedliche Temperaturen verursachen. Mit zwei Heizkostenverteilern ist die mittlere Wärmeabgabe dann exakter zu erfassen. Durch die Halbierung der Bewertungsfaktoren werden bei zwei Heizkostenverteilern an einem Heizkörper übrigens keine doppelten Heizkosten abgerechnet. Jeder der beiden Heizkostenverteiler erhält lediglich den halben Bewertungsfaktor. Es ist bei zwei Heizkostenverteilern an einem Heizkörper auch typisch, dass unterschiedlich hohe Verbrauchswerte angezeigt werden. An der wärmeren Zone des Einlaufs sind üblicherweise die Ablesewerte höher als im kälteren Auslaufbereich.
Diesem Text kann man also entnehmen das beide Zähler nur zur hälfte abgerechnet werden.
Auf der Rechnung stehen aber die beiden zähler 4 und 5 als separate Zähler und werden in voller Höhe abgerechnet. quasi doppelt.
Nun die Frage ist es so richtig oder nicht?
danke im vorfeld.
gruß