Guten Tag.
Ich habe heute als Mieter meine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Aufgefallen ist mir der Posten:Rückschnittarbeiten gesamtkosten 4888 Euro
Die Anteilkosten für meine Wohnung belaufen sich auf 253,18 Euro
Kann der Vermieter diese Kosten einfordern ?
Hausmeisterkosten berechnet der Vermieter mit 63,22 Euro
In diesem Jahr mußte der Nachbargiebel ausgebessert werden, weil ein Efeu, was in unserem Garten wächst, den Giebel des Nachbarhauses beschädigt hat.
Sind diese Kosten auf die Mieter umzulegen ? Eventuell verstecken sich diese Arbeiten hinter den Rückschnittarbeiten.
Hi, detaillierte Rechnung verlangen oder einsehen über diese Rückschnittkosten.
Die Ausbesserung des Hausgiebels fällt unter Instandhaltung und darf nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Es sei denn der Mieter hätte den Efeu angepflanzt und wäre dadurch der Schadensverursacher. Dann wäre er aber allein dafür haftbar.
MfG ramses90
Genau, hab´s überlesen.
Dann lohnt sich´s ja noch viel mehr dies Rückschnitt Rechnung zu überprüfen ob da die Hausgiebelinstandsetzung des Nachbarhauses mit drin ist.
Wenn ja, wäre das natürlich keineswegs umlageähig. MfG ramses90
Sind denn umlagefähige Gartenarbeiten, dazu würde ein Baum- und Sträucherrückschnitt gehören, im Mietvertrag vereinbart worden?
Wenn ja, dann wäre es umlagefähig. MfG ramses90
Ich bedanke mich erstmal für die raschen Auskünfte.
Aber eine Frage habe ich trotzdem noch:
Wenn die Rückschnittarbeiten aber Bäume betrifft, die auf dem Grundstück stehen.
Wie verhält sich die Sachlage dann ?
Muß ich dann zahlen ?
Guten Abend.
Ich war bis heute in Urlaub und habe gerade die Kopie der Rechnung bekommen.
Wäre es möglich, wenn jemandem hier die Kopien als jpg zur Durchsicht durchsehen könnte ?