Liebe/-r Experte/-in,
folgender Sachverhalt vorweg:
Wir bewohnen,seit Jan.08,eine ca. 90qm Wohnung über
2 Etg.,EG und Dachgeschoß,steht auch so im Mietvertrag.
In der Zeit hat die Hausverwaltung mehrfach gewechselt,erst die Betreuerin der damaligen VM,dann ca.1 Jahr niemand,ab Mitte 2009 der Betreuer der Erben und seit 10.2010 nun Haus+Grund .
Im Sept.09 bekammen wir unsere erste NK-Abr. für das Jahr
2008 mit den Posten:Wasser-Abwasser-Müllentsorgung-Schornsteinfeger und Grundsteuer.Abgerechnet wurde nach qm ,heraus kam für uns ein kleines Guthaben von 38,-€ .
Nun erhielten wir im Nov.2010 unsere Nk.Abr. für 2009 von Haus+Grund und waren schockiert,Nachzahlung über 900.-€ .
2 Posten,Versicherung und Heizungswartung,sind dazugekommen und unsere Wohnung ist jetzt angeblich
117qm groß.
Wir haben natürlich bei Haus+Grund nachgefragt und um Einsicht in die Unterlagen gebeten.Hat leider etwas gedauert,aber letzte Woche hat man uns die Kopien zugeschicktund die neue Wohnungsgröße hätte man aus den alten Plänen berechnet.
Nach durchsicht der Unterlagen sind uns sofort 3 Punkte
aufgefallen:
1.)Versicherung pro Jahr 260,-€ ,abgerechnet wurden
520,-€ ,also für 2 Jahre
2.)Schornsteinfeger hat nach Wohnenheiten berechnet,
H+G hat Gesamtsumme durch qm geteilt,so das sich
unser Anteil,da wir die größte Wohnung haben,im
Gegensatz zur Rechnung,verdoppelt hat.
3.)Wasserrechnung,Abrechnungszeitraum 14.02.08-12.02.08
ist ausserdem eine Korrekturrechnung.Der größte Teil
der Summe wurde schon in der NK 2008 abgerechnet.
Übrigens fehlten in beiden Abrechnungen auch die Widerspruchsbelehrung.
Wie verhalten wir uns nun am besten weiter?
Sorry,für’s viele lesen
Vielen Dank und Grüße
Tiffany1962
Hi Tiffany1962 (Guter Jahrgang),
Für die Abrechnung ist die tatsächliche Größe der Wohnung entscheidend. Was steht eigentlich im Mietvertrag? Differenzen von ein paar qm kommen schon vor, aber das eine 90 qm große Wohnung plötzlich fast 20 qm mehr haben soll, ist ungewöhnlich und bedarf ausführlicher Erläuterung durch die Verwaltung.
In der Regel werden die Kosten abgegrenzt, also nach Kalenderjahren abgerechnet, für die sie anfallen, unabhängig vom Zahlungsdatum. Die Verwaltung kann aber auch nach Zahlungsdatum abrechnen. Das müßte sich aus der Abrechnung ergeben.
Wenn abgegrenzt wird, kann Versicherung in einer Abrechnung für 2009 nur einmal berücksichtigt werden.
Beim Schornsteinfeger ist alles korrekt. Die Gesamtkosten für das Haus sind nach der Wohnfläche zu verteilen. Das der Schornsteinfeger seiner Berechnung die Wohnungsanzahl zugrundegelegt hat, ändert daran nichts. Es ist halt nur seine Kalkulation.
Bei den Wasserkosten meinst du wohl 12.02.2009. Auch hier kommt es wieder darauf an, wie abgerechnet wird. Wenn abgegrenzt wird, haben Kosten aus 2008 in einer Abrechnung für 2009 nichts zu suchen.
Betriebskostenabrechnungen bedürfen keiner Widerspruchsbelehrung.
Ich würde die Abrechnung wegen der Wohnfläche, der Versicherung und der Wasserkosten zurückweisen. Das muss korrigiert werden.
Liebe Grüße
Stefan Pfeiffer
wenn ihr sicher seid, dass die abrechnung falsch ist, würde ich es der verwaltung sagen. sollte keine einigung erfolgen, dann gehts wohl nur noch über den anwalt.
eine Widerspruchsbelehrung ist nicht zwingend erforderlich. Sie haben für den Widerspruch generell ein Jahr Zeit. Der Vermieter darf nur die Kosten abrechnen, dem Abrechnungszeitraum angefallenen sind. Denn der in einem Jahr beispielsweise die Versicherung nicht abgerechnet hat, hat er Pech gehabt. Der Umlagemaßstab, zum Beispiel Schornsteinfeger, darf nur in Übereinstimmung mit dem Mieter geändert werden. Da das hier nicht der Fall ist, lehnen sie schlicht die Zahlung dieses Postens ab. Wenn die Rechnung für Wasser ausschließlich eine Korrekturrechnung ist und diese in 2009 zugegangen ist, nicht in 2008, dann darf der Vermieter diese auch in 2009 abrechnen. Natürlich abzüglich der Summen, die bereits in 2008 gezahlt wurden. Die Wohnungsgröße richtet sich ausschließlich nach dem Mietvertrag. Sollte der Vermieter eine Änderung des Mietvertrages wünschen und eine höhere Quadratmeterzahl in Ansatz bringen, so muss er erstens die Wohnung neu vermessen und zweitens mit ihnen darüber eine Vereinbarung herbeiführen.bezahlen Sie nur so viel, wie den von ihnen vertraglich gemieteten Quadratmetern entspricht.
bezahlen, denn was verbraucht wurde muss auch bezahlt werden
Hallo,
legen Sie Widerspruch gegen die Abrechnung und gegen die Neuberechnung der Wohnfläche ein.
Pochen Sie auf den bestehenden Mietvertrag .
Lassen Sie sich vom Verwalter die strittigen Positionen erklären und belegen.
Mit Nachberechnungen für 2008 können Sie nur belastet werden, wenn in der Abrechnung 2008 oder in einem gesonderten Schriftstück vom Vermieter/Verwalter darauf hingewiesen wurde, dass in den und den Positionen mit Nachbelastungen zu rechnen ist.
Viele Grüße
Stefan_1962