Nebenkostenabrechnung sofort fällig?

Hallo!
Angenommen man bekäme ende Dezember letzen Jahres eine Nebenkostenabrechnung der letzten 4 Jahre, inclusive des letzten Jahres, mit sofortiger Fälligkeit vorgelegt, müsste man diese dann auch sofort zahlen oder hätte man theoretisch noch Zeit?
LG

Nebenkostenabrechnung der letzten 4(!) Jahre - klingt lustig.
Die Nebenkostenabrechnung muss bis zum Ende des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres erstellt werden, sonst hat der Vermieter keine Ansprüche auf Nachzahlung mehr an den Mieter. Anders herum kann aber der Mieter ein Guthaben aus den zu spät abgerechneten Jahren auch später noch zurück verlangen.
Im Klartext: Nachforderungen aus den Jahren bis einschließlich 2008 müssen nicht mehr bezahlt werden, allein die Abrechnung aus 2009 ist zu zahlen (wenn sie denn bis zum 31.12.2010 beim Mieter einging).
florestino

Die Abrechnung aus 2010 wäre dann wohl demnach dann theoretisch auch noch nicht fällig, oder?

Hallo!

Im Klartext: Nachforderungen aus den Jahren bis
einschließlich 2008 müssen nicht mehr bezahlt werden

„… es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.“ (http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html)

Gruß,
Max

Die Abrechnung aus 2010 wäre dann wohl demnach dann
theoretisch auch noch nicht fällig, oder?

Das verstehe ich nicht. Die Abrechnung wurde erstellt, also ist sie mE auch fällig. Daß der Vermieter bis Ende des Jahres Zeit gehabt hätte, heißt ja nicht, daß er es bicht früher amchen darf.

Bei den anderen Abrechnungen wäre der Grund für die Verspätung zu prüfen.

Gruß,
Max

Hallo,

wer versucht 4 Jahre abzurechnen macht auch andere Fehler, man sollte die Nebenkostenabrechnung bei Anwalt oder Mieterbund überprüfen lassen.

hth

Hallo Dione,

allein die Vorlage einer Abrechnung besagt nichts über die Fälligkeit. Die Abrechnung (wie jede andere Rechnung auch) wird erst fällig, nachdem Du die Möglichkeit zur Prüfung gehabt hast.

Eine Abrechnung, die Du Ende 2010 erhalten hast, kann nur das Jahr 2009 betreffen (bei Abrechnungsmodus 01.01. - 31.12).

Die Jahre 2008 und früher sind bereits erledigt … was die Nachzahlung an Mietnebenkosten betrifft.

Solltest Du in einem der Jahre ein Guthaben haben, kannst Du das jederzeit einfordern (mit Zinsen ab dem 01.01. des darauffolgenden Jahres).

Beispiel: Guthaben in 2007 - Auszahlung plus Zinsen ab dem 01.01.2008.

Grüße aus Hamburg
philine

Hallo,

allein die Vorlage einer Abrechnung besagt nichts über die
Fälligkeit. Die Abrechnung (wie jede andere Rechnung auch)
wird erst fällig, nachdem Du die Möglichkeit zur Prüfung
gehabt hast.

Du hast sicher einen Beleg für diese Behauptung? Im allgemeinen wird eine Rechnung nämlich sofort fällig.
Gruß
loderunner (ianal)