Nebenkostenabrechnung später korrigieren?

Hallo zusammen,
ich (Vermieter) habe festgestellt, dass ich seit Jahren den Wasserverbrauch netto (also ohne MwSt) weiterberechnet habe. Ist mir irgendwie beim Blick auf die Abrechnung dadurch gegangen.
Kann ich das jetzt im Nachhinein noch korrigieren? Die Abrechnungen mache ich jedes Jahr immer in der ersten Januarwoche.
Vielen Dank für eure Hilfe!

Sabine

Hallo Sabine,

Korrekturen sind möglich, da ein Irtum vorliegt. Ggfs. kann sogar noch die letzte Abrechnung, falls noch nicht 12 Monate nach der Versendung vergangen sind, korrigiert werden.

Freundliche Grüße,

Nachträglich hättest du im alten Jahr noch 2009 korrigieren können, aber jetzt sieht es schlecht aus, es durch zu bekommen. Für 2010 kannst du es jederzeit noch berücksichtigen. Würde nur empfehlen, einen kurzen Satz in die Abrechnung zubringen, dass die Mieter sich nicht wundern warum, die Wasserkosten steigen obwohl sie eigentlich laut presse in deiner Gegend gestiegen sind.
Gruß Petra

Hallo Sabine,

Sie können diese Nachbesserung nur für den letzten Abrechnungszeitraum ansetzen, denn alle früheren Zeiträume sind bereits verjährt.
Die Abrechnung muss immer spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes erfolgt sein, danach geht nichts mehr.
Im Gegenzug hat der Mieter das Recht bis 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung eventuelle Beanstandungen noch einzubringen.
Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo,
nein, diesen Fehler können Sie erstmals bei der Abrechnung für 2010 korrigieren.
Sie haben nur 12 Monate Zeit, um eine Abrechnung zu erstellen. Korrekturen können Sie zwar auch nachträglich durchführen, jedoch sind Ihre Mieter nicht verpflichtet, daraus resultierende Nachzahlungen zu leisten. Anders verhält es sich nur bei Korrekturen, die zu einer Gutschrift beim Mieter führen. Diese müssen Sie ihm auszahlen.
Sorry, aber so ist nunmal unser deutsches Recht :wink:

Viele Grüße
Stefan_1962

Hallo Sabine,

nach einem Jahr verjährt für Vermieter die NK-Abrechnung. Leider.

Beste Grüße
Kocki

Hallo Sabine,

sicher hast du die Abrechnung nun schon fertig gemacht.
Sorry für die späte Antwort.
Leider kannst du den Fehler nicht mehr nachträglich korrigieren.
Hier stehen die Quellen der entsprechenden Urteile.

http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,604,-korrektu…

Ist mir früher auch mal passiert ;–) Seit dem mache ich immer soll/ist-Kontrollrechnungen für alle Posten!

MFG
RedMary