Hallo,
ich bin verunsichert über die Abrechnung zur Straßenreinigung.
Normelerweise gilt doch: Die entsprechende Meterzahl vor seinem Mietshaus x Gebühr muß an Straßenreinigunggebühr bezahlt werden.
Nun liegt der Fall hier so:
Es gibt das Haus A - das Haus B - und das Haus C in einem Block -
Eigentümer ist eine Wohnungsbaugesellschaft.
Das Haus A ist eine Eckhaus an dem links und vorne eine Straße entlangführt.
Nun hat die Stadt offensichtlich eine Fehler in der Abrechnung gemacht und in den letzten Jahren nur die Straßenreinigungsgebühr für VOR den Häusern A-C an die Wohnungsbaugesellschaft berechnet.
Die Straßenreinigungsgebühr für das Haus A (linken Seite) wurde jetzt per Nachveranlagerung an die Wohnungsbaugesellschaft berechnet und die wiederum stellt dies jetzt anteilig an die Mieter weiter.
Allerdings verteilt man die Gebühr auf ALLE DREI Häuser auf.
Ist das richtig??? Ich meine die Gebühr dürfte nur an die Mieter im Haus A berechnet werden!
Oder ist das bei einer Wohnungsbaugesellschaft anders???
Hilfe wer kann mir da helfen?
Finchen sagt schon mal danke!!!