Nebenkostenabrechnung/ Straßenreinigung

Hallo,

ich bin verunsichert über die Abrechnung zur Straßenreinigung.

Normelerweise gilt doch: Die entsprechende Meterzahl vor seinem Mietshaus x Gebühr muß an Straßenreinigunggebühr bezahlt werden.

Nun liegt der Fall hier so:

Es gibt das Haus A - das Haus B - und das Haus C in einem Block -
Eigentümer ist eine Wohnungsbaugesellschaft.

Das Haus A ist eine Eckhaus an dem links und vorne eine Straße entlangführt.

Nun hat die Stadt offensichtlich eine Fehler in der Abrechnung gemacht und in den letzten Jahren nur die Straßenreinigungsgebühr für VOR den Häusern A-C an die Wohnungsbaugesellschaft berechnet.

Die Straßenreinigungsgebühr für das Haus A (linken Seite) wurde jetzt per Nachveranlagerung an die Wohnungsbaugesellschaft berechnet und die wiederum stellt dies jetzt anteilig an die Mieter weiter.

Allerdings verteilt man die Gebühr auf ALLE DREI Häuser auf.

Ist das richtig??? Ich meine die Gebühr dürfte nur an die Mieter im Haus A berechnet werden!
Oder ist das bei einer Wohnungsbaugesellschaft anders???

Hilfe wer kann mir da helfen?
Finchen sagt schon mal danke!!!

Hallo,

Normalerweise gilt doch: Die entsprechende Meterzahl vor
seinem Mietshaus x Gebühr muß an Straßenreinigunggebühr
bezahlt werden.

Ich befürchte, dass es da kein normalerweise gibt. Mir sind zumindest noch zwei andere Berechnungen bekannt. Das kann wohl jede Kommune in gewissen Grenzen selbst festlegen. Aber möglicherweise ist das o.g. das häufigste.

Nun liegt der Fall hier so:

Es gibt das Haus A - das Haus B - und das Haus C in einem Block - Eigentümer ist eine Wohnungsbaugesellschaft.

Was denn nun? Ist es ein Haus mit drei Eingängen oder sind es drei einzelne Häuser?

Das Haus A ist eine Eckhaus an dem links und vorne eine Straße entlangführt.

Nun hat die Stadt offensichtlich eine Fehler in der Abrechnung gemacht und in den letzten Jahren nur die Straßenreinigungsgebühr für VOR den Häusern A-C an die Wohnungsbaugesellschaft berechnet.

Die Straßenreinigungsgebühr für das Haus A (linken Seite) wurde jetzt per Nachveranlagerung an die Wohnungsbaugesellschaft berechnet und die wiederum stellt dies jetzt anteilig an die Mieter weiter.
Allerdings verteilt man die Gebühr auf ALLE DREI Häuser auf.
Ist das richtig??? Ich meine die Gebühr dürfte nur an die Mieter im Haus A berechnet werden!
Oder ist das bei einer Wohnungsbaugesellschaft anders???

Nö. Es bleibt erstmal bei der Frage, ob es um einen Block mit drei Eingängen oder drei Häuser geht. Daneben viellicht auch noch, was in der Straßenreinigungsatzung steht. Die Gebühr müssen ja auch bezahlt werden, wenn gar kein Haus auf dem Grundstück steht und auch sogenannte „Hinterlieger“ bezahlen.
Es geht also nicht um Größe/Länge des Hauses sondern um die des Grundstückes. Und wenn nun die drei Einzelhäuser auf einem"gebührenpflichtigen" Grundstück stehen, dann bekommt der Grundstückseigentümer auch nur einen Gebührenbescheid. Und den legt er nun auf alle Mieter auf dem Grundstück um. Soweit alles in Ordnung.

Grüße