kann uns jemand weiterhelfen,
wir waren zwei Jahre in einer Wohnung, das erste Jahr ging die Abrechnung mit Null auf,
im zweiten Jahr haben wir den Kachelofen mit eigenem Holz befeuert, der ging leider kaputt und wurde im Dezember nicht mehr repariert, do dass wir unser Holz nicht verwenden konnten, die heizungen aber immer auf voll-last laufen mussten.
Wir haben im zweiten Jahr gekündigt und eine Nachzahlung von 1000 Euro bekommen,
Da kann doch was nicht stimmen ??
Hallo,
1000 Euro klingt zunächst mal viel. Du hast aber nicht geschrieben ob Ihr die ganze Zeit auch eine Vorauszahlung geleistet habt. Und wie groß ist die Wohnung. Gedämmt oder nicht. Hat das Haus eine Gas- oder Ölheizung ? Und so weiter. Der Vermieter muss aber Unterlagen zu den einzelnen Abrechnungspunkten vorlegen können und Euch zur Einsicht zur Verfügung stellen.
Viele Grüße
kann uns jemand weiterhelfen,
wir waren zwei Jahre in einer Wohnung, das erste Jahr ging die
Abrechnung mit Null auf,
im zweiten Jahr haben wir den Kachelofen mit eigenem Holz
befeuert, der ging leider kaputt und wurde im Dezember nicht
mehr repariert, do dass wir unser Holz nicht verwenden
konnten, die heizungen aber immer auf voll-last laufen
mussten.
Sorry, zu diesem Thema habe ich keine Antwort parat.
Wir haben im zweiten Jahr gekündigt und eine Nachzahlung von
1000 Euro bekommen,
Da kann doch was nicht stimmen ??
Sorry, bin schon seit etwa 7 Jahren nicht mehr im Wohnungswesen beschäftigt. Mit Kachelofenbeheizung kenne ich mich nicht aus. Die Höhe der Nachzahlung hängt ja auch immer davon ab, wie die Höhe der Vorauszahlung aussah. Auf jeden Fall muss der Vermieter Eurer Bitte nachkommen, Euch Einsicht in die zur Abrechnung gehörenden Unterlagen und Belege zu gewähren und nachprüfbar aufschlüsseln können, wie er zu diesem Betrag kommt. Was der Vermieter nicht nachprüfbar belegen kann, braucht der Mieter nicht zu bezahlen. Tut mir leid, dass ich nicht mehr dazu sagen kann.
Liebe Grüße
Ilona
…
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Ich kann nicht weiterhelfen, sorry
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Sehr geehrte Frau Mayer!
Ich bin auf Elektrotechnik spezialisiert und kann daher Ihre Fragen leider nicht beantworten.
Da Ihre Angaben aber äusserst dürftig und teilweise nicht nachzuvollziehen sind (Nachzahlung bedeutet: Sie bekamen Geld!!) rate ich Ihnen zur Verbraucherzentrale oder zum Mieterschutz zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen, Holzwarth