Liebe/-r Experte/-in,
Mieter A wohnt seit 10 Jahren in einer ein Zimmer Wohnung.
Mieter A weiß das die Vermieter sehr anstrengend und einem das Leben zu Hölle machen kann wegen jeder Kleinigkeit.
Mieter A hat die letzten 9 Jahre die Nebenkostenabrechnung akzepiert da es sich um kleine Beträge handelt und der Mieter den Hausfrieden wahren wollte.
Mieter A gibt zu das er sich verpflichtet gefühlt hat immer die Abrechnung zu zahlen da er erst dieses Jahr gemerkt hat was genau im Mitvertrag steht.
Mieter A zweifelt dieses Jahr die Nebenkostenabrechnung an, den dieses Jahr ist die Nebenkostenabrechnung auf 500 Euro nachzahlung explodiert.
hier kann man sich den Auszug des Mietvertrages ansehen.
http://imageshack.us/photo/my-images/3/img001rl.jpg/
Da der Vermieter das Kästchen in den Nebenkosten (Bei den Nebenkosten handelt es sich um einen festen Betrag) angekreutzt hat und nicht das Kästchen das es sich um eine Abschlagzahlung handelt geht MIETER A davon aus das alle Nebenkosten mit diesem Pauschalbetrag abgegolten sind.
Soweit nicht die Abfallgebühren und Betriebskosten für die Heizung laut Mietvertrag.
Muss Mieter A nun die komplette Nebenkostenabrechnung bezahlen oder nur die anteiligen gebühren wie Abfallgebühren und Betriebskosten für Heizung laut Mietvertrag?
Die Nachzahlung ergibt sich aus:
188 Euro Heizung Verbrauch
100 Euro Grundkosten.(Muss Mieter A bezahlen!)
106 Euro Sachversicherungen tritt 2010 erstmalig auf
41 Euro Müllgebühr (muss Mieter A bezahlen!)
65 Euro Wasser&Allgemeinsstrom
Vielen Dank schonmal für die nützlichen Informationen und gerne bin ich bereit weitere fragen zu beantworten…
hier handelt es sich offensichtlich um eine pauschale Vereinbarung der Nebenkostenzahlung exklusive Heizung und Warmwasser und Müll. Sie müssen also nur das in Ihrer Betriebskostenabrechnung zahlen als Heizung, Warmwasser und Müll betrifft. Zahlen Sie diese Geforderten Summen und nicht mehrund teilen Sie das dem Vermieter unter Verweis auf ihren Mietvertrag mit.
Hallo Marco-
hier kann man sich streiten.
Einesteils ist immer der Mietvertrag bindend, worin hier allerdings nichts von einem Pauschalbetrag steht.
Anderenfalls hat dieser Mieter 9 Jahre lang die stets geforderten Beträge gezahlt und hat somit diesen Abrechnungsvorgang geduldet.
Wie überall, würde auch hier die „Duldung u.Akzepanz“ im Ernstfall wirksam werden. Denn nur-weil es jetzt teurer als sonst ist, kann man nicht unbedingt auf die Barrikaden gehen. Wenn diese Abrechnung mit einem Guthaben für den Mieter abschließen würde, könnte ich mir vorstellen ,dass der Mieter dieses dann auch haben möchte. Egal, was im MV steht…
Aber wie gesagt, hier ist das letztenden Endes ein Problem, was dümmstenfalls vor Gericht landen könnte…
Werde die Antworten dazu mit verfolgen, um ggf. „meine Meinung dazu“ zu revidieren.
Ihnen alles Gute
Waldi64
Hallo,
nach der Schilderung handelt es sich zumindest teilweise um eine Nebenkostenpauschale, außer Müll und Heizkosten.
Mit einer Pauschale, die auch nicht ohne Weiteres geändert werden kann (!!) sind alle Forderungen abgegolten, also keine Nachzahlungsforderung rechtlich begründet.
Alle Änderungen wären zwischen den Vertragsparteien neu zu verhandeln und zu unterschreiben; wer will das schon??
Auch ein früherer Ausgleich von unberechtigten Forderungen bedeutet keine Anerkennung neuer Abrechnungsformen!
Im Gegenteil, unterBeachtung der Verjährungsfristen kann eine Rückforderung gestellt werden, hier sollte man sich ggf. beraten lassen, Mieterverein oder RA.
Gruß suver
Hallo,
noch ein wichtiger Hinweis: prüfen Sie die Heizkostenabrechnung sorgfältig und immer daran denken, was im Mietvertrag steht gilt!! Auslegungen sind hier nicht möglich.
Gruß suver
Ist im Mietvertrag ausdrücklich ein Pauschalbetrag vereinbart, gilt dies auch. Ansonsten ist mit deine Frage zu verworren. Warum muss man immer in der 3.Person reden? Geht aucheinfacher
Hallo.
Der Mieter sollte hier die Hilfe eines Mietervereins oder eines Fachanwalts für Mietrecht in Anspruch nehmen. Durch das Akzeptieren der monatlichen Zahlung als Vorauszahlung hinsichtlich aller Positionen könnte eine stillschweigende Abänderung der ursprünglichen Vereinbarung zustande gekommen sein. Dies ist aber eine Einzelfallprüfung, die fachkundiger Hilfe bedarf.
Hallo Marco,
laut Mietvertrag ist doch alles klar.
Du zahlst eine Vorauszahlung in Höhe von 55,00 DM für Heizung und Warmwasser, hierüber muss auch eine Abrechnung erfolgen.
Ansonsten trägst du noch die Kosten der Müllabfuhr.
Alle anderen Kosten sind mit der Pauschale von 20.00 DM abgegolten.
Der Vermieter könnte lediglich ab dem folgenden nächsten Monat die Pauschale erhöhen, wenn er feststellt, dass diese nicht ausreicht.
Eine Nachzahlung muss aber vom Mieter nicht geleistet werden.
Schönen Gruß
Lendzy
Hallo, Marco, mein Mann ist plötzlich erkrankt und in die Klinik eingeliefert w0rden. Aus diesem Grunde kann er Deine Anfrage nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen Gertraud L.
ok, danke für die Rückmeldung.
Ich wünsche eine gute Besserung für Ihren Mann.
Mit freundlichen Grüssen
Marco
Hallo, Marco, mein Mann ist plötzlich erkrankt und in die
Klinik eingeliefert w0rden. Aus diesem Grunde kann er Deine
Anfrage nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen Gertraud L.