Ihr lieben Helfenden, es stellt sich folgende Situation:
Ein Mieter bezahlt in seiner monatlichen Miete unter anderem
Nebenkosten für Heizung/Warmwasser. Sein Vermieter scheint drei Jahre
lang nicht in der Lage, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Der
Mieter wartet also schon auf drei Nebenkostenabrechnungen.
Fragen:
Darf sich der Vermieter so lange Zeit lassen mit den Abrechnungen?
Gibt es hierbei so etwas wie Verjährungsfristen?
Wenn eines Tages die Abrechnungen im Briefkasten liegen: Mit welcher
Frist hat der Mieter dann zu zahlen? Darf er sich genauso lange Zeit
lassen mit der Bezahlung?
Vielen Dank vorab, Silvio