Nebenkostenabrechnung überproportional hoch

Hallo,

wie kann das sein, dass im neuen Jahr bei der Abrechnung die Gesamtanteile höher sind? Liegt es daran, dass vorher die leeren Wohnungen nicht miteinbezogen waren?

Ausserdem sind die Kosten insgesamt überproportional gestiegen, muss der Vermieter sowas nicht dem Mieter vorher mitteilen?

Grüße
Anna

Hallo AnnaD,

wie kann das sein, dass im neuen Jahr bei der Abrechnung die
Gesamtanteile höher sind? Liegt es daran, dass vorher die
leeren Wohnungen nicht miteinbezogen waren?

Leere Wohnungen müssen mit in die Verteilung der Nebenkosten einbezogen werden. Die Kosten, welche sich daraus ergeben, trägt der Vermieter.

Allerdings können sich Veränderungen auch aufgrund Leerstände ergeben:

Zieht zum Beispiel eine 5-köpfige Familie aus einer Wohnung aus, so wird die leerstehende Wohnung für die Nebenkostenabrechnung so bewertet, als wäre sie mit einer Person belegt. Dadurch ändert sich der Anteil des PxT-Schlüssels am Gesamt-PxT-Schlüssels (PxT (PT) Personen x Tage). Gerade bei personenabhängigen Verteilerschlüssel sind auch andere Konstellationen die zu einer Veränderung führen denkbar.

Ausserdem sind die Kosten insgesamt überproportional
gestiegen, muss der Vermieter sowas nicht dem Mieter vorher
mitteilen?

Der Vermieter muß das Wirtschaftlichkeitsgebot einhalten, dass heißt, er darf nicht einfach Anbieter für Leistungen auswählen, die im Vergleich wesentlich höhere Vergütungen für Leistungen verlangen als dessen Mitbewerber. Hält sich der Vermieter an dieses Gebot, sollte er auf der sicheren Seite sein.
Der Vermieter muß allerdings Veränderungen des Verteilerschlüssels dem Mieter vor Beginn des Abrechnungszeitraumes mitteilen.

Gruß

Joschi

Ausserdem sind die Kosten insgesamt überproportional
gestiegen, muss der Vermieter sowas nicht dem Mieter vorher
mitteilen?

Hallo,
die Kosten ergeben sich aus a)Verbrauchsmenge und b)Preisen.
a)
Die Verbrauchsmenge kann der Vermieter nicht vorher mitteilen.
b)
Die Preise fuer zB 1 m3 Gas, 1 Muelltonne oder 1m3 Abwasser stehen ungefaehr in der Zeitung.

Der Vermieter braucht die Preise nicht mitzuteilen, erst in der Nebenkostenabrechnung. Die exakten Zahlen hat er auch erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes.

Was waere, wenn der aufmerksame Mieter liest, Oel wird teurer, heizt er dann entsprechend weniger?
Gruss Helmut

Frage:
Wieso sollte ein Leerstand mit 1 Person gerechnet werden? Ich rechne immer mit 0, da ja auch tatsächlich keinerlei Verbrauch stattfand. m², Wohnungsanzahl und Anteil natürlich mit den tatsächlichen Werten.

vnA

Hallo vnA,

lt. Rechtsprechung ist das so:

Der Vermieter muss die Betriebskosten für leerstehende Wohnungen grundsätzlich auch dann selbst tragen, wenn er nach Personenzahl abrechnet. Die unbewohnten Wohnungen sind als mit einer Person belegt anzusehen (AG Köln 201 C 609/96; WM 98, 290)

Ein anderslautendes Urteil ist mir nicht bekannt, wäre aber dankbar, wenn jemand etwas neueres hat.

Gruß

Joschi

Ich rechne nicht die Betriebskosten nach Person ab. Abrechnung erfolgt nach m², Wohnungsanzahl etc. Lediglich die Verbrauchskosten rechne ich nach Personen ab. Daher halte ich 0 Personen für gerechtfertigt.
Natürlich ist da ein Fehler drin: Die Grundkosten (Uhr, Ablesen, etc.) müssten natürlich auch auf die Leerstände umgelegt werden.

vnA