Nebenkostenabrechnung: Umlage Brennstoff für Öl-Heizung

Hallo zusammen, wir haben unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und sind in Ohnmacht gekippt (wie alle Parteien des Mehrfamilienhauses:o/)
Folgendes: die Kosten für die Ölheizung sind pro Partei um fast 1000 Eur gestiegen. Laut Versorger liegt das daran, dass 2011 kein Öl nachgetankt wurde, 2012 jedoch 10.000l Öl getankt wurden, die nun die Rechnung in die Höhe treiben. ok, das finde ich nachvollziehbar.
Wir wundern uns jedoch nun über Folgendes: wir sind zum 31.3.12 aus dem Haus ausgezogen, erst im Juni 2012 wurde das Öl nachgetankt. Ist es tatsächlich korrekt, dass wir anteilig den Brennstoff bezahlen müssen? Schließlich haben wir zum Zeitpunkt der Tankung doch gar nicht mehr dort gewohnt…

Darf man die Kosten trotzdem auf ums als Ex-Mieter umlegen?
V

Huhu,

schau mal diese Link an, das ist schon mal eine Teilantwort zu deiner Frage:
Klick

Hallo!

das geht so auch nicht !

es spielt natürlich KEINE Rolle wann Öl getankt wird !

Es geht nur darum, wie viel Öl verbraucht wird in der Abrechnungszeit.

Und da geht man von Ölvorrat am Anfang + Nachtankung - Rest am Jahresende = verbrauchte Menge aus.
Und die Menge wird dann auf die einzelnen Wohnungen umgelegt. Und zwar nach dem vereinbarten Verfahren, ein Teil nach Wohnfläche, ein Teil nach ermitteltem Verbrauch(Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler).

Ganz simpel.
Wie kann man da überhaupt auf andere Ideen kommen.
Seit wann wird die eingekaufte Menge an Öl direkt umgelegt ? Kauft man einmal eine große Menge ein, die für mehr als 1 Jahr reicht, dann wäre also das Heizen im „Nicht-Tankjahr“ gratis ?

Und deshalb hat es überhaupt keine Bedeutung, wann nachgetankt wird und was das dann kostet.
Das zahlt der Vermieter/Verwalter.
Umgelegt wird der Verbrauchsanteil an Öl

mfG
duck313