Hallo!
Ein Mieter wohnt seit über 5 Jahren in einer 1-Zimmerwohnung.
Seit seinem Einzug hat er einen festen Nebenkostensatz, jedoch
nie eine Nebenkostenabrechnung von seinem Vermieter erhalten.
Zahlt er einen mtl. pauschalen Nebenkostenbetrag oder ist dies lt. Mietvertrag auf den tatäschlichen Verbrauch abzurechnen?
Wenn es eine Nebenkostenvorauszahlung auf den tatsächlichen Verbrauch ist, hat er Anspruch auf Abrechnung der Nebenkosten, Achtung Verjährungsfristen auch für Nebenkostenabrechnungen…
Bei Nachfrage kam die Antwort, dass sich die Kosten dauernd
mal erhöhen würden, der Vermieter die Erhöhung aber selbst
trägt, und wenn der Vermieter dem Mieter diese
Nebenkostenabrechnung geben würde, müsste er dann auch die
Nebenkostenerhöhungen an den Mieter entsprechend weitergeben.
Dieser Satz ist mir nicht schlüssig,…
Nun bekommt der Mieter ein Schreiben, dass die NK-Erhöhung ab
jetzt nicht mehr zu tragen wäre und ab März ein entsprechender
Betrag mehr zu zahlen wäre.
Dann muss er die Nebenkostenabrechnung vorlegen, es sei denn, es wurde im Mietvertrag eine Pauschale vereinbart; wenn Pauschale vereinbart wurde, kann er nicht ohne Weiteres erhöhen, denn hier ist dann auch geregelt, wie die Pauschale erhöht werden kann.
Ist es hier sinnvoll, sich erstmal die ausstehenden (also
alle) NK-Abrechnungen der vergangenen Jahre geben zu lassen?
Er hat generell einen Rechtsanspruch auf die Nebenkostenabrechnungen, sofern, ich wiederhole mich nochmals, sofern nicht pauschale Nebenkosten vereinbart wurden.