Nebenkostenabrechnung und Gartenwassernutzung

Hallo!

  1. Wenn der Einzug im Nov 09 erfolgte und man bis dato noch keine Abrrechnung hat, weder von 09 noch von `10 -wie soll man sich als Mieter verhalten?

Ich habe gelesen das der Anspruch auf Nachzahlung nach 12 Monaten „verjährt“- ist das wahr?
Und was wäre wenn man Geld zurückbekommen würde?

  1. Garten wird durch Mieter per Gießkanne bewässert, nun ist aber die Pumpe seit mehreren Wochen defekt und deshalb kann teilweise nicht für ausreichend Wasser gesorgt werden. Wenn dadurch „Schäden“ an der Begründung und Pflanzen entstehen kann der Mieter da was machen? Bzw. könnte er für den Ausfall (/Aufwand weil irgendwoher muss das Wasser ja gebracht werden) dann eine Minderung fordern?
  1. Wenn der Einzug im Nov 09 erfolgte und man bis dato noch keine Abrrechnung hat, weder von 09 noch von `10 -wie soll
    man sich als Mieter verhalten?

Ich habe gelesen das der Anspruch auf Nachzahlung nach 12
Monaten „verjährt“- ist das wahr?

12 monate nach ende der abrechnungsperiode, die ebenfalls 12 monate dauert. wird das kalenderjahr benutzt: dann sind nachzahlungen für '09 geschichte. wird ein individueller zeitraum (z.b. nov '09 bis okt '10) verwendet, kann noch bis ende okt '11 nachgefordert werden.

Und was wäre wenn man Geld zurückbekommen würde?

soweit ich weiß genauso, bin mir aber nicht sicher.

Und was wäre wenn man Geld zurückbekommen würde?

soweit ich weiß genauso, bin mir aber nicht sicher.

Hallo Jens,

Verjährung 3 Jahre nach Anspruch.
Würde bei einem Kalenderjahr-Abrechnungszeitraum bedeuten:

Abrechnungszeitraum: 01.01.2009-31.12.2009
Frist zur Erstellung der NK-Abrechnung: 31.12.2010
Anspruch des Mieters auf Abrechnung: 01.01.2011
Verjährungsbeginn: 31.12.2011
Verjährt: 31.12.2014

Gruß

Joschi