kann jemand helfen?
darf die in Nebenkostenabrechnung die Gebäudeversicherung um mehr als 100% steigen?
und draf ein vermieter den Wasserverbrauch für 15 Monate auf 12 Nebenkostenzahlung abrechnen…
danke für die Antworten
kann jemand helfen?
darf die in Nebenkostenabrechnung die Gebäudeversicherung um mehr als 100% steigen?
und draf ein vermieter den Wasserverbrauch für 15 Monate auf 12 Nebenkostenzahlung abrechnen…
danke für die Antworten
darf die in Nebenkostenabrechnung die Gebäudeversicherung um
mehr als 100% steigen?
Hi,
so wie es aussieht, wurde der Vertrag geändert. Aufgrund der Preisangaben gehe ich davon aus, dass weitere Risiken eingeschlossen wurden, wie z.B. Leitungswasser.
Der Rest ist der Beitragsanpassung der Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht und dem gleitenden Neuwertfaktor in der Gebäudeversicherung geschuldet.
und draf ein vermieter den Wasserverbrauch für 15 Monate auf
12 Nebenkostenzahlung abrechnen…
Die Abrechnungsperiode ist im Regelfalle ein Jahr, somit 12 Monate.
Gruß Keki
also kann ich verlangen dass sie entweder den wasserverbrauch für den zählerstand von 15 monaten auch für 15 monatsbeiträgen der NK abrechnet?
ich habe gelesen das mehr als 20% steigerung nicht in ordnung ist für die gebäudeversicherung bei mir sind das jetz ja über 100% kann ich da nicht machen ausser einsicht in die unterlagen?
ich habe gelesen das mehr als 20% steigerung nicht in ordnung
ist für die gebäudeversicherung bei mir sind das jetz ja über
100% kann ich da nicht machen ausser einsicht in die
unterlagen?
die tatsächlichen Kosten der Wohngebäudeversicherung können auf die Mieter umgelegt werden.
In 2012, haben viele Versicherer die Beiträge erhöht.
Manche sogar den Bereich Wohngebäudeversicherung geschlossen.
Evt. traf dies auch ihren Vermieter und er musste sich einen neuen Versicherer suchen.
Allerdings haben Sie den Anspruch, dass er bei der Nebenkostenabrechnung die Beitragsrechnung vorlegt.
Gruß Merger
kann ich denn einspruch erheben bei so einem hohen betrag?
denn sie muss ja nicht den teuersten versicherer nehmen…?
ich habe gelesen das die gebäudeversicherung bis zu 20% erhöhung anspruchslos angenommen werden muss alles darüber hinaus allerdings weis ich nicht genau
Hi,
zuerst mal Prüfen, was in den Vorjahren versichert war und was akteull versichert ist und ob die Versicherungen tatsächlich umlagefähige Nebenkosten sind. Dann kontrollieren ob das alles wirtschaftlich gerechtfertigt ist. Wenn nein dann ist Einspruch möglich.
Aber Wirtschaftlich gerechtfertigt heißt nicht, dass das Billigste Angebot genommen werden muss.
kann ich denn einspruch erheben bei so einem hohen betrag?
Gegen was ? Man erwartet doch jetzt nicht, dass der Vermieter die Wohngebäude kündigt.
denn sie muss ja nicht den teuersten versicherer nehmen…?
Die Möglichkeit besteht doch auch, dass ergänzende Bausteine mitversichert wurden wie z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel,
Elementarschäden. Evt. hat man auch festgestellt, dass das Gebäude bisher unterversichert war.
ich habe gelesen das die gebäudeversicherung bis zu 20%
erhöhung anspruchslos angenommen werden muss
man kann viel lesen, nur ob es stimmt ist immer die große Frage.