Hallo
zur Gebäudeversicherung:
zunächst Belege anfordern für 2011 und für 2012 und um Erläuterung bitten, warum die Gebäudeversicherung seit 2009 um x % teurer wurde
ich kann Dir hierzu mal einen Vergleichszahl nennen
für ein größeres Objekt mit 1.082m² Mietfläche
Prämien inkl. Versicherungssteuer für 2012
1382,44 Brandversicherung
1260,68 Gebäudeversicherung
155,89 GebäudeHaftpflichtversicherung
2799,01 GESAMT (eine Gebäude-Glasversicherung besteht nicht)
2799,01:1082m²= 2,587€ je m²
Wir haben hier sehr günstige, aber auch gute Versicherungen;
die übliche jährliche Steigerung wegen Anpassung des Neuwertfaktors liegen bei 0,5-1%
Für ein Gebäude mit nur 635 m² Umlagefläche kommt mir die Prämie von 2314,13 € recht hoch vor (3,644€ je m²) - 903,93 € aber eher sehr niedrig (1,424€ je m²).
Vielleicht wurden bisher nicht alle umlagefähigen Versicherungen abgeschlossen - vielleicht wurde auch zu einer extrem überteuerten Versicherung gewechselt - oder vielleicht rechnet der Vermieter nach dem Abflussprinzip ab (was hier möglich wäre - vgl. Hintergrundwissen) und es wurden Prämien nachgefordert - oder… oder … Deswegen bleibt hier nur die Erläuterungen des Vermieters abzuwarten und auch Einsicht in die Belege zu nehmen.
Wasserkosten
Zum Anfangs- und End-Stichtag des Nebenkostenabrechnungszeitraumes müssen die Zählerwerte erfasst worden sein. Auch wenn (immer wieder sehr zum Leidwesen der Vermieter) die Versorger öfter mal Ihre Abrechnungszeiträume ändern, lassen sich ganz einfach die Gesamt-Wasserkosten gemäß Ablesewerten für die Nebenkostenabrechnung anteilig aus der Versorgerrechnung berechnen - und so ist das auch korrekt zu handhaben.
Hier noch ein paar beispielhafte Links zu weiterem Hintergrundwissen:
Bei erheblichen Kostensteigerung hat der Vermieter sogar die Pflicht unaufgefordert die Gründe dafür zu erläutern (z.B. um nachzuweisen, dass er nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstossen hat)
http://mietrechtsinfo.de/2006/01/kg-erhebliche-koste…
Verbrauchsabhängige Kosten (z.B. Heizung, Wasser) sind immer nach dem Leistungsprinzip abzurechen (nicht nach dem Abflussprinzip) - es dürfen alles immer nur die Kosten umgelegt werden, die für den betreffenden Betriebskosten-Abrechnugs-Zeitraum entstanden sind.
http://www.rechtsportal.de/Mietrecht/Aktuelles/BGH-K…
Solange der Vermieter seine Erläuterungs- und Nachweispflichten nicht erfüllt, sind Nachzahlungsforderungen für diese Abrechnungspositionen nicht fällig,
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk…
Bei einer ordnungsgemäßen Betriebskosten-Abrechnung gilt es vieles zu beachten - hier kann man z.B. ein kleines Studium dazu betreiben:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk…
Wenn Du selbst nicht weiterkommst empfiehlt sich z.B. ein örtlicher Mieterverein