Hallo
so einen Vermieter hatte ich vor vielen Jahren auch mal. Den musste ich nur einmal, nachdem mir seine Unverschämtheiten zu viel wurden, richtig ausschimpfen und mit Anwalt usw. drohen, dann war er auf einmal ganz brav, er hatte nämlich von der Materie keine Ahnung.
In dieser Zeit fragt der Mieter immer wieder nach den
monatlichen Nebenkostenabrechnungen, was den Vermieter jedoch
kalt läßt. ER reagiert einfach nicht darauf, bzw. verspricht
ständig die Abrechnungen und liefert sie nicht.
Nach 4 Wochen beschwert sich der Vermieter die Wohnung wäre
nicht ordentlich gestrichen und der Teppich wäre komplett
hinüber. Man einigt sich die Wohnung nochmals streichen zu
lassen und den Teppich anteilig zu ersetzen.
Das nächste Mal sollte der Mieter einen Bekannten als Zeugen bei der Wohnungsabnahme mitnehmen.
Die nochmals nachgefragten Nebenkosten Abrechnungen wurden
noch immer nicht geliefert.
Nach den normalen 6 Monaten Frist, wird angefragt nach der
Kaution und nochmals nach den Nebenkostenabrechnungen, Infos
werden zugesagt, aber nicht geliefert.
Die Übergabe der Informationen wird vom Vermieter immer weiter
hinaus gezögert.
Nach 11 Monaten reisst dem ehemaligen Mieter der Geduldsfaden,
welche Möglichkeiten bestehen nun ?
Anwalt ? Falls es zu einem Prozess kommt und nehmen wir einmal
an der Mieter gewinnt, muß dann der Verieter den Anwalt zahlen
?
Ich würde per Einschreiben einen Brief schreiben, dass der Vermieter z. B. bis in 14 Tagen (genauen Termin nennnen) die Nebenkostenabrechnungen vorlegen muss, dass man ansonsten davon ausgeht, dass nicht nur die Kaution, sondern auch noch Nebenkosten in Höhe von (irgendein halbwegs realistischen Betrag, z. B. die Hälfte der vorausgezahlten Nebenkosten) zurückzuzahlen sind.
Und dass man in diesem Falle eine Zahlung dieses Betrages (Betrag hier genau nennen) bis zum ?? (vielleicht 30.01.) erwartet. Ab dann werden dann Verzugszinsen in Höhe von sagen wir 6 % verlangt. Außerdem werden für jeden Brief, der deswegen geschrieben wurde, 3,00 Euro verlangt, eingeschriebene Briefe 6,00 Euro.
Dass man ansonsten ohne weitere Vorwarnung am 1.2.2006 gerichtlich vorgehen wird.
Wetten, dass dann was passiert?
Übrigens dachte ich bis vor Kurzem immer, dass Nebenkosten nur 1 Jahr rückwirkend ggf. zurückverlangt werden können. Das scheint doch nicht immer zu stimmen, eine Befragung eines guten Anwaltes kann sich hier also lohnen.
Insbesondere, da ihr ja jedes Jahr eine Abrechnung verlangt habt, kann ich mir vorstellen, dass ihr evtl. für mehr als das vergangene Jahr noch Nebenkosten zurückkriegen könnt, ich weiß es aber nicht.
Sowas weiß der Mieterverein, aber ich glaube, sie beraten einen nicht rückwirkend.
Auf jeden Fall solltet ihr in Zukunft nichts mehr ohne Zeugen machen mit diesem Vermieter (Wohnungsabnahme).
Wenn der Mieter den Prozess gewinnt, muss der Vermieter alles bezahlen, seinen und des Mieters Anwalt, Gerichtskosten, Kaution, Zeugengeld usw.
Ich bin kein RA oder irgendetwas in dieser Richtung.
Viele Grüße
Thea