Nebenkostenabrechnung und Kaution Rückzahlung

Hallo,

nehmen wir folgenden Fall an:

Ein Mieter wohnt 4,5 Jahre in einer Wohnung.

In dieser Zeit fragt der Mieter immer wieder nach den monatlichen Nebenkostenabrechnungen, was den Vermieter jedoch kalt läßt. ER reagiert einfach nicht darauf, bzw. verspricht ständig die Abrechnungen und liefert sie nicht.

Beim Auszug möchte der Mieter eine Übergabe machen, jedoch hat der Vermieter keine Zeit und läßt den Schllüssel an seinen Markler übergeben welcher zu einem späteren Zeitpunkt dann die Wohnung abnehmen soll.

Nach 4 Wochen beschwert sich der Vermieter die Wohnung wäre nicht ordentlich gestrichen und der Teppich wäre komplett hinüber. Man einigt sich die Wohnung nochmals streichen zu lassen und den Teppich anteilig zu ersetzen.

Die nochmals nachgefragten Nebenkosten Abrechnungen wurden noch immer nicht geliefert.

Nach den normalen 6 Monaten Frist, wird angefragt nach der Kaution und nochmals nach den Nebenkostenabrechnungen, Infos werden zugesagt, aber nicht geliefert.

Die Übergabe der Informationen wird vom Vermieter immer weiter hinaus gezögert.

Nach 11 Monaten reisst dem ehemaligen Mieter der Geduldsfaden, welche Möglichkeiten bestehen nun ?

Anwalt ? Falls es zu einem Prozess kommt und nehmen wir einmal an der Mieter gewinnt, muß dann der Verieter den Anwalt zahlen ?

Gibt es andere weitere mögliche Schritte ?

Danke im voraus für jede Information.

Gruß
Nicole

Hallo

so einen Vermieter hatte ich vor vielen Jahren auch mal. Den musste ich nur einmal, nachdem mir seine Unverschämtheiten zu viel wurden, richtig ausschimpfen und mit Anwalt usw. drohen, dann war er auf einmal ganz brav, er hatte nämlich von der Materie keine Ahnung.

In dieser Zeit fragt der Mieter immer wieder nach den
monatlichen Nebenkostenabrechnungen, was den Vermieter jedoch
kalt läßt. ER reagiert einfach nicht darauf, bzw. verspricht
ständig die Abrechnungen und liefert sie nicht.

Nach 4 Wochen beschwert sich der Vermieter die Wohnung wäre
nicht ordentlich gestrichen und der Teppich wäre komplett
hinüber. Man einigt sich die Wohnung nochmals streichen zu
lassen und den Teppich anteilig zu ersetzen.

Das nächste Mal sollte der Mieter einen Bekannten als Zeugen bei der Wohnungsabnahme mitnehmen.

Die nochmals nachgefragten Nebenkosten Abrechnungen wurden
noch immer nicht geliefert.

Nach den normalen 6 Monaten Frist, wird angefragt nach der
Kaution und nochmals nach den Nebenkostenabrechnungen, Infos
werden zugesagt, aber nicht geliefert.

Die Übergabe der Informationen wird vom Vermieter immer weiter
hinaus gezögert.

Nach 11 Monaten reisst dem ehemaligen Mieter der Geduldsfaden,
welche Möglichkeiten bestehen nun ?

Anwalt ? Falls es zu einem Prozess kommt und nehmen wir einmal
an der Mieter gewinnt, muß dann der Verieter den Anwalt zahlen
?

Ich würde per Einschreiben einen Brief schreiben, dass der Vermieter z. B. bis in 14 Tagen (genauen Termin nennnen) die Nebenkostenabrechnungen vorlegen muss, dass man ansonsten davon ausgeht, dass nicht nur die Kaution, sondern auch noch Nebenkosten in Höhe von (irgendein halbwegs realistischen Betrag, z. B. die Hälfte der vorausgezahlten Nebenkosten) zurückzuzahlen sind.

Und dass man in diesem Falle eine Zahlung dieses Betrages (Betrag hier genau nennen) bis zum ?? (vielleicht 30.01.) erwartet. Ab dann werden dann Verzugszinsen in Höhe von sagen wir 6 % verlangt. Außerdem werden für jeden Brief, der deswegen geschrieben wurde, 3,00 Euro verlangt, eingeschriebene Briefe 6,00 Euro.

Dass man ansonsten ohne weitere Vorwarnung am 1.2.2006 gerichtlich vorgehen wird.

Wetten, dass dann was passiert?

Übrigens dachte ich bis vor Kurzem immer, dass Nebenkosten nur 1 Jahr rückwirkend ggf. zurückverlangt werden können. Das scheint doch nicht immer zu stimmen, eine Befragung eines guten Anwaltes kann sich hier also lohnen.

Insbesondere, da ihr ja jedes Jahr eine Abrechnung verlangt habt, kann ich mir vorstellen, dass ihr evtl. für mehr als das vergangene Jahr noch Nebenkosten zurückkriegen könnt, ich weiß es aber nicht.

Sowas weiß der Mieterverein, aber ich glaube, sie beraten einen nicht rückwirkend.

Auf jeden Fall solltet ihr in Zukunft nichts mehr ohne Zeugen machen mit diesem Vermieter (Wohnungsabnahme).

Wenn der Mieter den Prozess gewinnt, muss der Vermieter alles bezahlen, seinen und des Mieters Anwalt, Gerichtskosten, Kaution, Zeugengeld usw.

Ich bin kein RA oder irgendetwas in dieser Richtung.

Viele Grüße
Thea

Hallo,

danke erst mal für diese Infos.

Das mit dem Brief per Einschreiben ist passiert, aber er hat daraufhin nur eine Mail geschrieben von wegen „drohen Sie mir nicht mit gerichtlichen Schritten,… das kann ich auch…“
Hat also nichts gebracht.

Das wird sicher nie mehr passieren, da sich der Mieter nun ne Eigentumswohnung gekauft hat :wink:

Ich denke der Mieter wird um den Anwalt wirklich nicht drum herum kommen.

Danke

Gruß
Nicole

Hallo

Das mit dem Brief per Einschreiben ist passiert, aber er hat
daraufhin nur eine Mail geschrieben von wegen „drohen Sie mir
nicht mit gerichtlichen Schritten,… das kann ich auch…“
Hat also nichts gebracht.

Das wird sicher nie mehr passieren, da sich der Mieter nun ne
Eigentumswohnung gekauft hat :wink:

Herzlichen Glückwunsch für den Mieter!

Ich denke der Mieter wird um den Anwalt wirklich nicht drum
herum kommen.

Tja, scheint so.

Viele Grüße
Thea