Hallo,
mal angenommen auf einer nebenkosten Abrechnung wäre ein Recht hoher posten für „Wartung Toilettenkästen“ und der potentielle Ex-Mieter hätte nun die Rechnung dafür vorliegen, in der steht alle Kästen im gesamten Haus getauscht wurden.
Wäre das nicht eher eine Modernisierung als eine Wartung? und ist diese umlagefähig?
LG Wizzel