Hallo an alle Menschen die meinen Beitrag lesen.
Ich habe mal eine Frage und zwar geht es um folgenden Sachverhalt.
Ich hatte meine Wohnung vermietet und daraufhin nach über 2 Jahren gekündigt wegen Eigenbedarf.
Die Mieterin hat die Kündigungsfrist nicht eingehalten und mir ist ein potenzieller Käufer für mein Haus in dem ich bis dahin wohnte verloren gegangen.
Das Haus sollte aus finanziellen Gründen verkauft werden, da ich es nicht mehr tragen konnte.
Nun ja, ich überlege jetzt ob ich rein rechtlich gesehen eine Chance hätte die Ex-Mieterin auf Schadensersatz zu verklagen ?!
Die andere Sache ist folgende.
Beim verspäteten Auszug habe ich ein Übergabeprotokoll verstellt mit folgender Bemerkung:
Die Vermieterin … und die Mieterin … beendeten das Mietverhältnis über folgendes Objekt … nach Übergabe des Wohnungschlüssel am … . Beide Parteien haben sämtliche Forderungen ggü. dem anderen, für den Mietzeitraum vom … - … beglichen.
Die Ex-Mieterin drängt jetzt auf eine Nebenkostenabrechnung die ich ihr aber nicht zukommen lassen möchte, weil Sie so dreisst war und einfach nicht aus der Wohnung ziehen wollte und mir dadurch ein enormer Schaden entstanden ist.
Wie sieht es rechtlich in dieser Angelegenheit aus ?!
Eigentlich bin ich doch laut Übergabeprotokoll frei von jeglichen Verbindlichkeiten ihr ggü. oder sehe ich das falsch ?!
ohne Einsicht in alle vorhandenen Dokumente,kann ich in Ihrem Fall keinerlei Ratschläge erteilen, weil das Ganze doch einen sehr komplexen Sachverhalt darstellt.
Meine Empfehlung daher:
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie noch Forderungen haben, dann konsultieren Sie einen Anwalt für Miet- und Immobilienrecht und legen diesem alle diesbezüglich vorhandenen Dokumente vor, damit Sie zu Ihrem „Recht“ kommen.
danke für Ihre schnelle Antwort.
Könnten Sie mir denn evtl. was zu der Sache mit der Nebenkostenabrechnung sagen ?
Im Übergabeprotokoll wurde von der Mieterin unterzeichnet das beide Parteien der anderen ggü. Forderungsfrei sind.
Demnach hat Sie doch eigentlich keinen Anspruch mehr auf Aushändigung einer NK-abrechnung oder ?
Denn dann hätte Sie dies sagen bzw. festhalten müssen im Übergabeprotokoll ?
Zum ersten Sachverhalt kann ich nichts sagen, da er nichts mit den Nebenkosten zu tun hat. Ich denke das ist eine Angelegenheit für den Rechtsanwalt.
Zur zweiten Frage: Der Vermieter ist verpflichtet nach § 556 BGB eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Pflicht mit der Unterschrift unter dem Übergabeprotokoll erlischt. Das könnte ein Anwalt sicher auch beantworten. Ist denn sicher, dass die Mieterin Geld zurückbekäme???
ich danke dir vielmals für die schnelle Antwort.
Also ich habe es heute mal so grob durchkalkuliert und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ex-Mieterin ca 200 Euro zurückbekommen müsste für (3 Jahre).
Die NK-abrechnung wird durch eine Hausverwaltung erstellt und ich muss dann eine neue anfertigen für Sie, mit den Posten die auf die Mieterin umlegbar sind. Bin ich dazu verpflichtet Ihr eine Kopie der NK-abrechnung die ich von der Hausverwaltung erhalten habe zu schicken ?
Ein weiteres Problem ist jedoch auch, dass ich damals im Mietvertrag nur reingeschrieben habe unter dem Punkt Nebenkosten, Treppenreinigung, Gartenpflege „usw.“ !! Ich habe nicht jeden einzelnen Posten aufgelistet aber normalerweise kann ich doch die „üblichen“ NK die anfallen auf sie umlegen oder ?!
Das war das erste mal das ich die Wohnung vermietet habe und ich bin gleich auf so einen „blöden“ Mieter reingefallen der versucht mich total auszunehmen
wenn schriftlich festgelegt und unterzeichnet wurde, dass beide Parteien keinerlei Forderungsansprüche an die andere Partei mehr haben, dann ist das endgültig und damit wird jede nachträgliche Forderung gegenstandslos.
vorweg, ich bin kein Jurist! Da aber im Abnahmeprotokoll „sämtlichen Forderungen“ als beglichen unterzeichnet wurden, meine ich, dass damit auch die Nebenkosten eingeschlossen sind.
Zur Frage der Schadenersatzklage wegen verspäteter Auszug und zur oben beantworteten Frage eine Juristen hinzuziehen, dessen Schwerpunkt „Mietrecht“ ist. Oder die Juristen von „Haus&Grund“ (Vermietervereingiung) fragen.
zu komplex! Würde dir raten mit einem Anwalt für Mietrecht zu sprechen. Bin mir mit meiner Antwort nicht sicher!
Denke:
Der Mieterin eine Schuld an dem verpassten Verkauf nachzuweisen ist wohl nicht möglich!
Sollte die Mieterin bis jetzt immer eine NK-Abrechnung erhalten haben, könnte es schon sein, dass Sie das Recht hat, für das letzte Jahr (Teiljahr) eine Abrechnung zu erhalten. Das Übergabeprotokoll bezieht sich in erster Linie auf den aktuellen Übergabezustand der Wohnung, bin mir aber wie gesagt nicht sicher.
mit dem Vermerk im Übergabeprotokoll " Beide Parteien haben sämtliche Forderungen ggü. dem anderen, für den Mietzeitraum vom … - … beglichen " ist die Sache erledigt, es ist abgeschlossen .