Nebenkostenabrechnung UND Vorausszahlung

Hallo!
Angenommen Person XY bekommt von Vermieter Z eine Nebenkostenabrechnung ueber 380 Euro für 2 Monate. Hinzu kommt das Person XZ aufgefordert wird zusaetzlich 300 Euro Nebenkostenvorauszahlung zu den regulaeren NK zu zahlen obwohl es fuer das aktuelle Jahr noch keine Abrechnung gibt und Person XZ im Juli auszieht. Einfach mal eben so im Voraus.

Nun stellt man sich vor Person XY wuerde schon seit laengerem nicht mehr in der Wohnung wohnen und die Person XY somit einen Ueberschuss der NK Vorauszahlung erwarten und im Mietvertrag ware dazu absolut nichts geregelt - wie wuerde es dann vermutlich fuer Person XY weitergehen…

Hallo Nanjana,

Angenommen Person XY bekommt von Vermieter Z eine
Nebenkostenabrechnung ueber 380 Euro für 2 Monate. Hinzu kommt
das Person XZ aufgefordert wird zusaetzlich 300 Euro
Nebenkostenvorauszahlung zu den regulaeren NK zu zahlen obwohl
es fuer das aktuelle Jahr noch keine Abrechnung gibt und
Person XZ im Juli auszieht. Einfach mal eben so im Voraus.

das kann rechnerisch schon nicht sein. Wenn 380 € für 2 Monate nachgezahlt werden mussten, dann macht das nach Adam Riese 190 € pro Monat und nicht 300. Wie wurde das begründet?
Dass es für die Vorauszahlungen noch keine Abrechnung gibt, versteht sich wohl von selbst, sonst wären es keine Vorauszahlungen.

Nun stellt man sich vor Person XY wuerde schon seit laengerem
nicht mehr in der Wohnung wohnen und die Person XY somit einen
Ueberschuss der NK Vorauszahlung erwarten und im Mietvertrag
ware dazu absolut nichts geregelt - wie wuerde es dann
vermutlich fuer Person XY weitergehen…

Das spielt absolut keine Rolle. Nebenkostenvorauszahlungen werden am Ende des Abrechnungszeitraumes abgerechnet - bei Auszug eben anteilig - und entsprechend nachgefordert oder erstattet.

Person XY sollte klären, wie der Vermieter auf 300 € zusätzlich kommt. Diese Summe scheint überhöht. Außerdem kann auch der Mieter seinerseits schriftlich eine Erhöhung oder Senkung der Vorauszahlungen beanspruchen - ebenso KLAR begründet.

Gruß!

Horst

Wenn im Mietvertrag nichts vereinbart wurde, wird nach m² abgerechnet. Es spielt somit keine Rolle ob die Wohnung bewohnt wird oder nicht.
Die Erhöhung der Vorauszahlung erschließt sich mir auch nicht. Der VM darf zumindest die Nachzahlung/12 pro Monat auf die Vorauszahlung aufschlagen.
Werden Positionen nach Person abgerechnet, so ist dem VM schriftlich mitzuteilen, dass die Wohnung nicht mehr bewohnt ist, sonst kann er weiterhin die bisherige Personenzahl abrechnen.
Wird nach Verbrauch abgerechnet und die Wohnung nicht mehr bewohnt berechtigt dies nur bedingt die Vorauszahlung zu mindern.

vnA

Danke für die Infos!

Person XY soll 300 € nun schon zahlen - praktisch als Abschlag für die noch kommende - womögliche Nachzahlung. Man könnte annehmen das der VM YZ Angst hat Ende vom Jahr kein Geld von XY zu sehen. Nur weil der VM YZ diese Angst hegt - berechtigt ihn es doch nicht einfach 300 € im Voraus zu fordern! Bei den 300 € handelt es sich nicht um die regulären NK sondern um eine Aufforderung die nächste „Nachzahlung“ jetzt schon „anzuzahlen“.

Da Person XY nicht mehr diese Wohnung bewohnt verbraucht XY auch kein Wasser seit 3 Monaten und müsste somit ein Guthaben bzw Überschuss der NK Vorauszahlung erreicht haben welches sich mit der NK Nachzahlung für Jan-April (Heizkosten) decken würde. Somit würde VM YZ die Kosten Verrechnen müssen und hätte keinen Anspruch auf 300 € die er einfach so in den Raum geworfen hat! Person XY würde sich dann mit der Techem in Verbindung setzen bei Auszug, VM YZ diese Werte mitteilen und somit die 300€ Zahlung die nicht begründet ist ablehnen.

Außer bei Person XY kam mir noch nie zu Ohren das man die NK Nachzahlungen im VORAUS tätigen muss obwohl es keine aktuelle Abrechnung bzw Forderung gibt.