den anderen Artikeln hier entnehme ich bgzl. des maximalen Abrechnungszeitraums für Betriebskostenabrechnungen, dass dieser Abrechnungszeitraum ein Zeitraum von längstens 12 Monaten sein darf [privat angemietetes Objekt].
Dieses ergibt sich nach deren Meinung aus dem §556 BGB, in dem ich selbst aber keine Zeitraumdefinition vorfinde.
Folgende Fragen:
Kann jemand mir genau die Stelle nennen, an denen die 12 Monate erwähnt werden?
Was bedeuten dann 12 Monate inhaltlich? Normalerweise hat ein Jahr 365 Tage. Sind 12 Monate hier nun 365 Tage oder sind es 12*30=360 Tage (gemäß §191 BGB)?
Kann und darf man die 12 Monate so deuten, dass eine Abrechnung über einen Zeitraum vom 01.09.2007 bis zum 30.09.2008 legal wird (man de-facto dann 396 anstatt 365 Tage abgerechnet bekommt)?
doch das steht explizit in dem von Dir genannten Paragraphen, siehe Absatz 3:
„Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“
Wichtig ist hierbei der Abrechnungszeitraum. Der ist i.d.R. aud praktischen Gründen vom 01.01. bis zum 31.12., da viele Abrechnungen auch dem Mieter erst im Januar zugehen - kann aber durchaus auch anders festgelegt sein.
Endet der Abrechnungszeitraum z.B. am 31.12., so hat der Vermieter bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit für die Abrechnung, unabhängig davon, ob der Mieter im Januar oder im Dezember auszieht.
In dem von Dir genannten Beispiel - so es denn der Abrechnungszeitraum ist - hätte die Abrechnung am 31.08.08 da sein müssen.
doch das steht explizit in dem von Dir genannten Paragraphen,
siehe Absatz 3:
„Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des
zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums
mitzuteilen.“
Das sagt ja nur etwas darueber aus, wann die Abrechnung zugestellt sein muss. Es sagt aber nicht aus, dass 8 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums nicht eine Abrechnung ueber 16 Monate kommen koennte …
FAQ1253
Überschrift: Verjährung von Nebenkostenforderungen?
Nochmal fuer dich: Es ging und geht in diesem Thread nicht um die Verjaehrung von Nebenkostenforderungen !!! Und was anderes wird doch wohl in der genannten FAQ nicht beantwortet.