Nebenkostenabrechnung und Zeitraum

Ja doch, in Satz 1 Absatz 3 steht eindeutig „jährlich“ und das wird in der Rechtsprechung schon als 12 Monate verstanden.

Welche Ausnahmen es davon geben kann, wurde hier schon einmal besprochen:

/t/abrechnungszeitraum-betriebskostenabrechnung/2449868

Gruß!

Horst