Nebenkostenabrechnung/Undichte Fenster/Verjährung

Hallo,

an wen kann man sich wenden wenn man probleme mit der Richtigkeit der Nebenkosten/Heizkosten hat, wenn man nicht Mitgleid im Mieterbund ist??
Danke
Axl

PS: wenn man undichte Fenster hat die ja zu einem höheren Energiebedarf beitragen, MUSS der Vermieter diese Fenster herrichten???

Last but not least:
Verjährt eine Nebenkostenabrechnung? Wenn man nun ungeremtheiten in der Abrechung vom letzten jahr findet, kann man da den zuviel gezahlten Betrag zurückverlangen?

Auch hallo.

an wen kann man sich wenden wenn man probleme mit der
Richtigkeit der Nebenkosten/Heizkosten hat, wenn man nicht
Mitgleid im Mieterbund ist??

Zuerst an den Vermieter. Wenn das nichts hilft kann ein Anwalt weiterhelfen.

PS: wenn man undichte Fenster hat die ja zu einem höheren
Energiebedarf beitragen, MUSS der Vermieter diese Fenster
herrichten???

Weise Antwort: kommt drauf an. Immerhin könnte die Kleinstreparaturenregelung greifen…

Last but not least:
Verjährt eine Nebenkostenabrechnung? Wenn man nun
ungeremtheiten in der Abrechung vom letzten jahr findet, kann
man da den zuviel gezahlten Betrag zurückverlangen?

Mieter können innerhalb von 3 Jahren 1 Jahr zuviel oder fälschlich gezahlte Nebenkosten zurückfordern. Siehe auch http://www.anwalt.de/news/news_item.php?article_id=62

HTH
mfg M.L.

PS: wenn man undichte Fenster hat die ja zu einem höheren
Energiebedarf beitragen, MUSS der Vermieter diese Fenster
herrichten???

Wie Du hier siehst:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_fenster…

wurden je nach konkretem Fall für undichte Fenster schon Minderungsansprüche von 0 % - 50 % gerichtlich durchgesetzt.

Wenn ein undichtes Fenster als Mangel anerkannt ist, muss
der Vermieter diesen Mangel beheben.
Aber es kommt immer sehr auf den Einzelfall an.