Hallo zusammen,
ich hab natürlich die Suchfunktion vorher bemüht, aber da es 311 Seiten mit dem Stichwort Nebenkosten gibt und ich in den Überschriften keine passende gefunden habe (evtl. habe ich auch einfach falsche Begriffe dafür im Kopf) stelle ich die Frage in den Raum…
Es geht um Nebenkostenabrechnungen im Allgemeinen.
Ein Mieter zieht Mitte des Jahres in eine Wohnung, Reihenhaus oder Doppelhaushälfte ein. Nun gibt es ja Nebenkosten, die einmal nur einmal jährlich auftreten (z.B. Wartungskosten für Heizung, Schornsteinfeger, etc.). Dürften diese einmaligen Kosten trotz der unterjährigen Mietzeit in vollem Umfang in die Nebenkostenabrechnung mit einfliessen, oder sollten diese eher Anteilig berechnet werden?
So ich hoffe das ist allgemein genug… Schonmal vielen Dank für’s lesen und Antworten. Gruß Boro