Nebenkostenabrechnung untermieter

Hallo Zusammen,

ich habe bis zum Februar diesen Jahres einen Untermieter gehabt, der seit Oktober bei mir wohnte. Am Anfang und am Ende des Zeitraums haben wir den Heizungs- und Stromstand überprüft. Da er jetzt auszieht möchte er natürlich eine Nebenkostenabrechnung haben, um seine Kaution zurück zu bekommen. Leider habe ich selbst noch keine erhalten, dass geschieht bei uns immer erst nach ca 11 Monaten. Auch der Vermieter kann noch nichts über die Kostenwerte dieser Monate sagen.

Kann ich mich bei meiner Nebenkostenabrechnung jetzt auf die Werte des Jahres 2008 beziehen oder wie soll ich weiter vorgehen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo ihg,

Nebenkosten werden nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums abgerechnet. Das ist meist das Kalenderjahr, kann aber auch anders geregelt sein. Ich gehe davon aus, daß es bei Ihnen das Kalenderjahr ist.

Abgerechnet werden muß bis spätestens zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Abrechnungszeitraum (§ 556, Abs 3 BGB).
Ihr Vermieter hat also für die Abrechnung 2009 Zeit bis zum 31.12.2010 und für die Abrechnung 2010 bis zum 31.12.2011. Erst wenn Sie diese Abrechnungen haben, können Sie mit dem Untermieter abrechnen.
Keinesfalls sollten Sie eine Abrechnung auf der Basis der Kosten von 2008 erstellen.
Aber:
Die Kaution hat zunächst nichts mit den Nebenkosten zu tun! Sie dient der Sicherung von Ansprüchen des Vermieters. Der Mieter kann die Rückzahlung der Kaution in voller Höhe nach dem Auszug verlangen. Der Vermieter muß sie zurückzahlen, wenn er keine Ansprüche aus dem Mietvertrag mehr gegen den Mieter hat.
Fazit:
Wenn zu erwarten ist, daß bei den Betriebskosten Nachzahlungen zu erwarten sind, müssen Sie jetzt die Kaution - angemessen gekürzt - zurückzahlen. Andernfalls ist sie ohne Kürzung zurückzuzahlen.

Die Betriebskosten können Sie erst später abrechnen, s. o.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Schütt

Sorry aber in diesem Fall kann ich leider nicht weiterhelfen.