Guten Tag,
kurz zur Darstellung meiner Frage:
- Okt.2009 Nebekostenabrechnung fuer 2008 an den ehemaligen Mieter geschickt
-Mieter findet diese zu hoch und sagt, er muesse es pruefen lassen
-Ende Dez. sagt er, er habe alles seinem Anwalt uebergeben
-Mitte Jan.2010 Schreiben vom Anwalt, dass Abrechnung nicht korrekt ist. Ich solle eine neue machen
-Mitte Feb. Abrechnung an Mieter und Anwalt
-Mitte April Mahnung an beide
-heute Telefonat mit Anwalt:
Der Mieter muss nichts bezahlen, da ich im Jahr 2009 keine FORMAL richtige Abrechnung geschickt habe und somit ist die Angelegenheit verjaehrt.
Stimmt das??
Besten Dank fuer eure Hilfe, Gudrun. D.
Hallo,
es kommt darauf an, ob die Abrechnung formell oder materiell unrichtig war. Wurde eine formell richtige Abrechnung erstellt, dann ist keine Verjährung eingetreten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der BGH die Kriterien, wann eine formell richtige Abrechnung vorliegt, zunehmend auflockert, die Maßstäbe sind also nicht mehr allzu streng.
Hat der Vermieter nur materielle Abrechnungsfehler begangen, dann kann er diese Fehler berichtigen, ohne dass Verjährung eingetreten wäre.
Wichtig wäre also zu wissen, was konkret bemängelt wurde und was berichtigt wäre. Vermutlich hakt es nur an der Berechnung, so dass die Abrechnung formell richtig ist und der Rechtsanwalt des Mieters zu Unrecht über die materielle Unrichtigkeit eine Verjährung herbeizaubern will.
Welche Formalie soll nicht eingehalten worden sein? Ich denke auch, dass hier der Anwalt versucht, dir einen materiellen Fehler in der Berechnung als formelle Unwirskamkeit unterzujubeln.