Hallo an alle,nett das es euch gibt.
Wohnte von 1.1.2008 bis 31.3.2008 in wohnung 1,bin dann in wohnung 2 gezogen bis 31.3.2009,danach nochmal umgezogen bis jetzt.
So der Vermieter von Wohnung 1 schickt die Nebenkostenabrechnung am 30.7.2009 zur Wohnung 2??
Da ich ja nicht mehr dort wohnte konnte die zustellung nicht erfolgen,der Brief ging zurück.
Habe am 19.3.2010 dann vom Vermieter von Wohnung 1 die Rechnung zugeschickt bekommen,er hat glaube ich durch die schufa die adresse herausgefunden.
Meine frage ist,muss ich die Rechnung zahlen oder ist die jetzt verjährt.
Etwas kompliziert,aber ich hoffe ihr könnt mir helfen und danke schon im voraus.
MFG
Hallo an alle,nett das es euch gibt.
Wohnte von 1.1.2008 bis 31.3.2008 in wohnung 1,bin dann in
wohnung 2 gezogen bis 31.3.2009,danach nochmal umgezogen bis
jetzt.
So der Vermieter von Wohnung 1 schickt die
Nebenkostenabrechnung am 30.7.2009 zur Wohnung 2??
Da ich ja nicht mehr dort wohnte konnte die zustellung nicht
erfolgen,der Brief ging zurück.
Die Abrechnung der 1. Wohnung hätte bis spätestens 31.03.2009 in der 2. Wohnung eingegangen sein müssen. Danach wäre die Abrechnungsfrist abgelaufen. Die Abrechnung für die 2. Wohnung muss bis zum 31.03.2010 eingegangen sein.
Habe am 19.3.2010 dann vom Vermieter von Wohnung 1 die
Rechnung zugeschickt bekommen,er hat glaube ich durch die
schufa die adresse herausgefunden.
Meine frage ist,muss ich die Rechnung zahlen oder ist die
jetzt verjährt.
Etwas kompliziert,aber ich hoffe ihr könnt mir helfen und
danke schon im voraus.
Es darf aber keine Taktik sein, dem Vermieter die neue Adresse zu verschweigen um nicht bezahlen zu müssen. Dies wäre ziemlich mies, da es Kosten sind,
die der Mieter verursacht und deshalb auch zu begleichen hat (Meine Meinung).
MFG
Verursacht oder nicht verursacht,die abrechnung hab ich erst seit kurzem.Vermieter konnt ja auch damals herausfinden wo ich jetzt wohne,nicht erst ein halbes jahr später.
Mir geht es ja auch nut um die rechtslage?