Nebenkostenabrechnung verjährung bei auszug unterschrieben

Hallo,

eigentlich sind mir die Verjährungsfristen klar. Allerdings hat sich folgendes ereignet:

Abrechnungszeitraum 1.10.07 - 30.09.08
Mietende 30.04.09

Am 25.1.10 erhalte ich die Nebenkostenabrechnung für den o.g. Abrechnungzeitraum. Somit ist die Forderung diesbezüglich verjährt.

ALLERDINGS wurde beim Auszug im April ein Schriftstück unterschrieben in dem es sinngemäß heißt, dass wir die Nebenkosten bezahlen werden. Dieses Schreiben wurde deshalb angefertigt, da der Vermieter ansonsten die Bürgschaft nicht herausgegeben hätte.

ISt es trotz dieser Erklärung nicht dennoch eine Verjährung?

Gruss

Hallo,

das kann ich nicht beantworten, das ist ein Fall für den Rechtsanwalt.

Hallo,

das kann ich nicht beantworten, das ist ein Fall für den
Rechtsanwalt.

Dennoch vielen Dank!!!

Sie stellen eine rein rechtliche Frage, die sicher mit einem Fachanwalt für Mietrecht
zu klären wäre.
Nur frage ich mich: Wenn Sie im April damit einverstanden waren die angefallenen
Nebenkosten zu begleichen, warum sind Sie es denn heute nicht mehr?
Was hat der Vermieter Ihnen angetan, dass Sie ihn auf den Kosten sitzen lassen
wollen?
Sicher ist ein faires Miteinander in jedem Falle ratsam.
Gruß
Mary

Sie stellen eine rein rechtliche Frage, die sicher mit einem
Fachanwalt für Mietrecht
zu klären wäre.
Nur frage ich mich: Wenn Sie im April damit einverstanden
waren die angefallenen
Nebenkosten zu begleichen, warum sind Sie es denn heute nicht
mehr?
Was hat der Vermieter Ihnen angetan, dass Sie ihn auf den

Kosten sitzen lassen
wollen?
Sicher ist ein faires Miteinander in jedem Falle ratsam.
GrußVielen Dank für die Antwort.

Mary

Sicher ist es so, dass das nicht die ganze Geschichte war. Wir hatten tatsächlich zum Schluss kein gutes Verhältnis mehr.

Dieses Schriftstück habe ich unterschrieben, damit ich die Bürgschaft meiner Eltern zurückbekomme. Genau an dieser Stelle könnte ich über Fairness einen langen Vortrag halten. :smile:

Wie auch immer.

Es gibt doch Verjährungen, damit Fristen eingehalten werden. Ich finde es einen richtigen Ansatz zu fragen, warum war ich damals bereit und heute nicht mehr. Allerdings frage ich mich, warum es Zahlen soll, wenn es ein Gesetz bezüglich der Fristen gibt.

Sagen wil ich, ob ich wollte oder nicht…ist denn nicht Gesetz Gesetzt?

Was mir auch völlig abgeht ist, dass ich fast 1, 5 JAhre später eine Abrechnung erhalte und die Schlussrechnung seit nun mehr 10 Monaten auf sich warten läßt. Schließlich habe ich in den Monaten von Oktober 09 bis April 10 auch Abschläge bezahlt…

Hm…ich weiß nicht was ich machen soll…

Gruss

Hallo Chiller.
Die Abrechnung für den Zeitraum 1.10.07-30.09.08 ist zu spät eingetroffen. Wie
gesagt, wie es mit Ihrer schriftlichen Selbstverpflichtung zur Zahlung aussieht und
deren Wirksamkeit bitte ich Sie rechtliche Auskunft einzuholen oder den
Mieterschutzbund zu konsultieren. Da kann ich nicht zu schreiben. Und - natürlich,
Gesetz ist Gesetz…

Zur Ihrer Schlussrechnung: Der Abrechnungszeitraum des Vermieters ist
offensichtlich von 1.10. - 30.9. des Folgejahres. Also muss die Abrechnung für das
Abrechnungsjahr 1.10.08-30.9.09 (und damit auch ihre Abschlussrechnung
1.10.08-30.4.09) erst am 29.9.2010 -spätestens- vorliegen und dementsprechend
auch bezahlt werden. So ist das Gesetz ;–)

Gruß
Mary

ja, das ist wahr…jedoch handelt es sich zunächst um die NAbenkostenabrechnung für den zeitraum 01.10.07 - 30.09.08…verjährt, oder?..1.10.08 - 30.04.09 hat zeit bis 30.09.10…so ist es richtig…glaube ich :smile: