Nebenkostenabrechnung- Vermieter akzeptiert die Guthaben-Verrechnung nicht

Hi Folks, ein ungewöhnliches Vorgehen des Vermieters:

Folgendes ist passiert: die Vermieterin erstellt jedes Jahr
eine satte Nebenkosten Rechnung für eine Mietwohnung. Darin enthalten unter anderem
Abrechnungskosten, überhöhte Fahrstuhl Reparaturen, und andere
Reparaturen am Haus. Ich habe daraufhin die Belege eingesehen und
entsprechend Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt.
Daraufhin erstellt die Vermieterin eine neue Nebenkostenabrechnung mit
einem Guthaben um die 300 €.
Dieses Guthaben ich habe ich bei der
nächsten Mietzahlung verrechnet, das heißt einbehalten. Seitdem verlangt
die Vermieterin in mehreren Mahnungen die Begleichung des einbehaltenen
Betrages von 300 € ohne Angaben von Gründen. Gibt es irgend eine
Rechtsvorschrift o.ä. mit der sich das Verhalten des Vermieters erklären lässt ?

In der Mahnung schriebt die Vermieterin, dass ein Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft
eingeleitet werden soll. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Kann jemand helfen ?? Oder weiss Rat?

Gruss

Da müsste man mal den genauen Wortlaut lesen können.

Ohne einen Rechtstitel (Zahlungsurteil) kann eine Vermögensauskunft (durch den Gerichtsvollzieher) gar nicht durchgeführt werden !
Das Ganze dient vermutlich der Drohung damit Du zahlen sollst.

Grundsätzlich:
Guthaben ist nach Vorliegen der Abrechnung unverzüglich auszuzahlen !

Du hättest aber erst die Zahlung anmahnen müssen und erst ankündigen müssen, dass Du nach erfolglosem Verstreichen der Frist Aufrechnung des Guthabens mit der Miete machen wirst.

Jetzt ist die Sache etwas verfahren.
Mache Vermieter darauf aufmerksam dass er das Guthaben schuldet und auszahlen muss. Ob ihm nicht auch damit gedient wäre, wenn die Aufrechnung mit der Miete vorgenommen wird.
Alternativ wäre ja, Zahlung des Guthabens gegen Zahlung der Miete. Zug um Zug.
Außer Zeitverlust und Hin und Her bringt das doch nichts, das sollte auch ein Vermieter einsehen können.

MfG
duck313

Sorry, aber du kannst nicht einfach irgendwas von der Miete abziehen, wie du grad Bock hast…

Miete und NK sind 2 verschiedene Dinge, Du musst die Miete natürlich voll bezahlen und sie muss Dir das Guthaben überweisen.

Echt komischer Move, sorry und dann wahrscheinlich noch ohne Absprache…

Grüße time

Warum sollte das so sein, wenn doch üblicherweise Miete PLUS Nebenkostenvorauszahlung in einem Gesamtbetrag gezahlt werden?

Ach so, das ist ja nett.
Sie hat also mal den Mahnbescheid, den Volstreckungsbescheid und die fruchtlose Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher einfach mal wegfallen lassen und geht direkt über in die „Vermögensauskunft“ über.

OK.
Die Dame hat vermutlich in ihrer Jugend auch Verehrern, die sie zum Tanztreff einladen wollten, erstmal eine Vaterschaftsklage zukommen lassen. Diese Schritte dazwischen, ne, ne, unnötig…

Die Drohung ist lächerlich.

Du hast allerdings nicht korrekt gehandelt. Du darfst deine Forderung nicht einfach so von der Mietzahlung abziehen.
Das Guthaben muss die Vermieterin dir auszahlen, sobald es festegestellt wurde.

Meine Empfehlung:
Überweise den Fehlbetrag unverzüglich.

Bitte um Entschuldigung, dass du der irrigen Annahme warst, dein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung mit der Mietzahlung verrechnen zu können.
Erinnere sie daran, dass sie nunmehr die überfällige Auszahlung des Guthabens gemäß Nebenkostenabrechung bitte innerhalb der nächsten Tage vornehmen möchte.

Erfolgt das nicht, dann mahne erneut und kündige an, dass du bei Nichtauszahlung bei den nächsten Zahlungen dein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung mit deinen Nebenkostenvorauszahlungen verrechnen wirst.
Mache bei Nichtzahlung dann diese Aufrechnung.
Zahlst du z.B. ansonsten 180€ Nebenkostenvorauszahlung, dann kürze die nächste Überweisung um 180€, die übernächste um 120€ und schreibe ausdrücklich drauf „Aufrechnung von 180€ (120€) aus Nebenkostenguthaben auf Nebenkostenvorauszahlung“.

Ich setze dagegen:

Hallo,

dafür gibt es Rechtsanwälte, einfach einbehalten geht nicht. Dafür kann man sich eine Beratung holen das sind Fachleute die wissen was sie tun. Und Falls du der Meinung bist die Nebenkostenabrechnung sei überteuert, kannst du Widerspruch einlegen und einsicht in die Unterlagen verlangen. Die muss sie dir zeigen dazu ist sie gesetzlich Verpflichtet. Gruß Andrea