Hi Folks, ein ungewöhnliches Vorgehen des Vermieters:
Folgendes ist passiert: die Vermieterin erstellt jedes Jahr
eine satte Nebenkosten Rechnung für eine Mietwohnung. Darin enthalten unter anderem
Abrechnungskosten, überhöhte Fahrstuhl Reparaturen, und andere
Reparaturen am Haus. Ich habe daraufhin die Belege eingesehen und
entsprechend Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt.
Daraufhin erstellt die Vermieterin eine neue Nebenkostenabrechnung mit
einem Guthaben um die 300 €.
Dieses Guthaben ich habe ich bei der
nächsten Mietzahlung verrechnet, das heißt einbehalten. Seitdem verlangt
die Vermieterin in mehreren Mahnungen die Begleichung des einbehaltenen
Betrages von 300 € ohne Angaben von Gründen. Gibt es irgend eine
Rechtsvorschrift o.ä. mit der sich das Verhalten des Vermieters erklären lässt ?
In der Mahnung schriebt die Vermieterin, dass ein Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft
eingeleitet werden soll. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Kann jemand helfen ?? Oder weiss Rat?
Gruss