Nebenkostenabrechnung - Vermieter verlangt mehr

Guten Abend Zusammen!

Ich hätte mal wieder eine kleine Frage…

Folgende Sachlage:

Mieter A wohnt seit etwas mehr als 2 Jahren in einer Mietwohnung. Der Vermieter hat eine Nebekostenabrechnung schon falsch ausgestellt ohne dass der Mieter es gemerkt hat.
Bei der letzten Nebenkostenabrechnung ist dies allerdings aufgefallen und es wurde um eine Berichtigung gebeten, welche ungefähr 120 Euro ausgemacht hat.

Berichtigung ist auch ohne Klagen getätigt worden.

Zwei Monate später erhält Mieter A einen erneuten Brief des Vermieters.
Er berechnet nochmal knapp 140 Euro nach, da ja die Gaspreise im letzten Jahr gestiegen waren.

Die Frage ist nun, kann er dies so einfach machen?
Hätte ihm dies nicht nach der Korrektur schon auffallen müssen?

Wie viel darf er jetzt einfach so nachfordern und wie oft?

Mieter A hat schon an die Stadtwerke Strom und Wasser in der gleichen Größenordnung nachzahlen müssen.

Langsam entsteht der Eindruck, dass der Vermieter sich nur die „ausgebesserten“ NKs wiederholen will und das wieder mal mit den gestiegenen Preisen begründet.

Eine Mieterhöhung um 30 Euro ist nämlich schon zum 01.01.09 eingefordert worden - auch hier die Begründung mit den gestiegen Gaspreisen.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

Einen schönen Abend noch!

Mit freundlichen Grüßen
Daniela

Moin, Daniela,

aus der Ferne lässt sich die Richtigkeit einer Nebenkostenabrechnung nicht beurteilen, da könnte ein Gang zum Mieterverein hilfreich sein.

Grundsätzlich hat jede Partei das Recht, einen Fehler nachträglich zu finden und eine Berichtigung zu verlangen.

Eine Mieterhöhung mit gestiegenen Gaspreisen zu begründen ist allerdings unsinnig, das ginge nur bei einer Warmmiete, und da auch nur bei entsprechenden Klauseln im Mietvertrag. Und dann natürlich ohne Nebenkostenabrechnung.

Gruß Ralf

Guten Morgen Ralf!

Das die letzte Abrechnung fehlerhaft war ist eindeutig gewesen und anwaltlich nochmal bestätigt worden. Er hat diese ja auch anstandslos korrigiert.

Ok, deinen letzten Satz hab ich jetzt nicht so ganz verstanden.

Die Mieterhöhung wurde zähneknirschend hingenommen - das Mietverhältnis wird sich so oder so bald erledigt haben.

Könntest du mir das mit der Nebekostenabrechnung und Warmmiete nochmals erläutern?

Ich finde es nur sehr seltsam, dass der Vermieter zwei Monate nach Ausstellung der Jahresnebenkostenabrechnung auf einmal einen Nachschlag verlangt. Die Stadtwerke werden ihm ja mit Sicherheit nicht zweimal eine Rechnung geschickt haben.

Vielen Dank und viele Grüße
Daniela

Hi Daniela,

Nebenkostenabrechnungen sollten nicht von Anwälten geprüft werden, sondern von Fachleuten, zu finden beim Mieterverein.

Ok, deinen letzten Satz hab ich jetzt nicht so ganz
verstanden.

Kaltmiete heißt, dass Nebenkosten übers Jahr als Abschlag berechnet und einmal pro Jahr abgerechnet werden, völlig getrennt von der Miete. Deshalb können Gaspreise nicht in die Miete eingehen.

In der Warmmiete sind die Heizkosten schon drin, die dürfen dann nicht abgerechnet werden.

Ich finde es nur sehr seltsam, dass der Vermieter zwei Monate
nach Ausstellung der Jahresnebenkostenabrechnung auf einmal
einen Nachschlag verlangt. Die Stadtwerke werden ihm ja mit
Sicherheit nicht zweimal eine Rechnung geschickt haben.

Der Vermieter kann sich beliebig oft verrechnen und beliebig oft eine Korrektur wünschen. Der Mieter muss dann halt prüfen. Wenn er das nicht kann, muss er sich helfen lassen.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

sorry, das hätte ich erst erklären müssen mit dem Anwalt. Damals ging es nicht um die Nebekosten sondern um einen „Posten“ in dieser. Der Vermieter hat damals eine Umlage verrechnet, die nur bei Sozialwohnungen etc. erlaubt wäre. Da es aber eine „normale“ Mietwohnung ist wurde dies - zu Recht - beanstandet.
Es wurde damals anwaltlich nur abgeklärt um eine gewisse Sicherheit zu haben falls der Vermieter sich querstellen würde.

Ist ja sehr interessant mit der Unterscheidung Kalt- und Warmmiete. Das hätte ich mal eher wissen sollen.
Bezahlt wird Kaltmiete und monatlich mittlerweile 180 Euro NK’s.
Natürlich auch der monatliche Abschlag an die Stadt X.

Also im Prinzip müssten die zusätzlichen Kosten mit der Begründung „Gaspreise sind gestiegen“ nicht gezahlt werden…

Hoffentlich hab ich das jetzt richtig verstanden.

Ich werde auf jeden Fall eine weitere Mieterin des Hauses darauf ansprechen, ob diese auch eine Nachforderung erhalten hat. Falls dies nicht der Fall ist wird der Brief abgelehnt - dann wird der Vermieter nur versuchen, sich diese Position aus der letzten Abrechnung wiederzuholen.
Und dann kann der sich auf was gefasst machen.

Vielen Dank und viele Grüße
Daniela

Hi, er kann schon eine erhöhte Nk-Abrechnung mit der Begründung, dass d. Gaspreise gestiegen sind, vorlegen aber das muss er Dir dann, an Hand von Rechnung u. Deinem Verbrauch beweisen!
Er kann auch nicht einfach d. Miete erhöhen wie u. wann ihm das passt, auch dafür muss er begründete Erklärung liefern! Z.B., an Hand des Mietspiegels oder vergleichbarer Wohnungen in d. Lage/Stadt/Gemeinde etc. in der Deine Wohnung liegt.
MfG ramses90.