Hallo
Kann ich die Kosten für den Wärmemengenzähler(Messgerät für den Heizungsverbrauch)den Mietern weiterbrechnen?
Hallo
Kann ich die Kosten für den Wärmemengenzähler(Messgerät für
den Heizungsverbrauch)den Mietern weiterbrechnen?
Prinzipell ja - soweit ich weiss. Wobei bei den Kosten die Anschaffungskosten und die Beriebskosten unterschieden werden müssen. Da ich hierfür kein Experte bin verweise ich auf den § 7 der Heizkostenverordnung.
Hallo
Kann ich die Kosten für den Wärmemengenzähler(Messgerät für
den Heizungsverbrauch)den Mietern weiterbrechnen?
Ich bin Schreiner, kein Heizungsbauer, null Ahnung!
Lorenz
Hallo,
sorry, leider kann ich die auf diese Frage keine Antwort geben.
Ich bin „Interresierter“, nicht "Experte"in Sachen „Wohnung vermieten“. Aber diese Frage kann dir die Firma beantworten, die Nebenkostenabrechnungen macht, von denen man in der Regel auch die Zähler kauft oder mietet.
Hallo
Kann ich die Kosten für den Wärmemengenzähler(Messgerät für
den Heizungsverbrauch)den Mietern weiterbrechnen?
Hallo
Kann ich die Kosten für den Wärmemengenzähler(Messgerät für
den Heizungsverbrauch)den Mietern weiterbrechnen?
Tut mir leid, ich bin gar kein Experte auf dem Gebiet, weiß nicht wie das zustande kam hier… aber ganz menschlich gesehen, würd ich das nicht auf die Mieter umlegen. Das Messgerät braucht man ja, weil es mehrere Wohnungen sind, wo man den jweiligen Verbrauch einsehen muss, und das erlebe ich als die Verantwortung vom Vermieter. Es sei denn, die Vermieter haben selbst auf so ein Meßgerät bestanden, weil sie keine Pauschale mehr zahlen wollen… in dem Fall würd ich die Kosten wohl auf alle Beteiligten verteilen, also alle Mieter und auch den Vermieter. Der hat ja auch etwas davon…