Nebenkostenabrechnung Vermietung

Es besteht eine Hauswasserversorgung im Aussenbereich , Bohrloch, kostenloses Wasser und es kommen keine Kosten für die Brauchwasserabnahme von der Kommune auf. Abwasser wird in diesem Fall von der Kommune abgepumpt und nach Personenzahl abgerechnet. Nun musste die Wasserpumpe überholt werden. Können dem Mieter ganz oder anteilig die Kosten für diese Massnahme in der Nebenkostenabrechnung angesetzt werden ? Denn, wäre keine Hauswasserversorgung vorhanden, müßten vom Mieter die Kosten für die Abnahme von Brauchwasser an die Kommune gezahlt werden.

Hallo Grünfink,

… eine Anrede gebeitet schon die Höflichkeit…
Natürlich gehe ich davon aus, dass die Grundwasserentnahme von der unteren Wasserbehörde genehmigt ist, und wenn tatsächlich auch das Trinkwasser aus dem „Bohrloch“ kommt, auch das zuständige Gesundheitsamt die vorgeschrieben Prüfungen vogenommen hat, und die Verwendung behördlich genehmigt ist.

Unabhängig davon ist selbstverständlich der Vermieter in diesem Falle alleine für die technische Funktiontüchtigkeit der Wasserversorgung zuständig, ebenso wie für die Reparatur und Inspektion einer Heizungsanlage. Allein die Wartung einer Heizungsanlage kann auf die Mieter umgelegt werde. Auch dabei ist es gleichgültig, ob es eine Feststoffheizung ist und das Holz selbst gesammelt ist, oder eine teure Ölheizung.

Mit freundlichem Gruß

Mary

Hallo Gruenfink,
wenn die Überholung als Wartung zu verstehen ist, dann sind diese Kosten umlegbar auf die Mieter. Reparaturen oder Erneuerungen sind keine Nebenkosten.

Aber aufgrund deiner Aussage „… diesem Fall von der Kommune abgepumpt und nach Personenzahl
abgerechnet“, entstehen ja doch richtigerweise Nebenkosten dem Mieter, nämlich für die Abwasserentsorgung, oder habe ich dich falsch interpretiert. Falls du hierfür keine Kosten umlegst, dann solltest du dies aber ab sofort tun!
Beste Grüße
Kocki

Hallo,
die Investitionskosten von Anlagen und die Reparaturkosten dieser Anlagen müssen in der Grundmiete enthalten sein. Somit können Sie die Reparaturkosten der Pumpe nicht über die Nebenkosten abrechnen.
MfG
Kley

Hallo Gruenfinck,

also diese Situation habe ich in meinem Fall nicht - auch nichts Vergleichbares.

Schwierige Frage: Wenn ich das mit der Heizungsanlage vergleiche, wären Wartungsarbeiten umlagefähig. Überholung ist dann wohl keine Wartung mehr. Die Mieter würden wahrscheinlich argumentieren, dass sie hier auch wegen der geringen Nebenkosten (Brauchwasser) eingezogen sind.
Wenn der Betrag jetzt nicht erheblich ist (z.B. die Nebenkosten erhöhen sich in einem Jahr nicht mehr als 20%) - kann man auch durch Streckung über mehrere Jahre erreichen!?! - und dir der Handwerker eine Rechnung über Wartung ausstellt, so würde ich das das als vertretbar bezeichnen.

Gruß

mayflyornot

Bohrloch, kostenloses Wasser und es kommen keine Kosten für
die Brauchwasserabnahme von der Kommune auf. Abwasser wird in
diesem Fall von der Kommune abgepumpt und nach Personenzahl
abgerechnet. Nun musste die Wasserpumpe überholt werden.
Können dem Mieter ganz oder anteilig die Kosten für diese
Massnahme in der Nebenkostenabrechnung angesetzt werden ?
Denn, wäre keine Hauswasserversorgung vorhanden, müßten vom
Mieter die Kosten für die Abnahme von Brauchwasser an die
Kommune gezahlt werden.

Reparaturen sind Vermietersache, auch wenn der Mieter ggf. dadurch spart, ganz gleich, welche Reparatur.
Jedoch würde ich den Strom der Pumpe entspr. qm oder Personenzahl abrechnen einschl. Zwischenzählergebühr (ca. 10 € /Monat). Der Zähle muss ja alle 15 J. neu geeicht werden!

Wartungskosten sollten umlagefähig sein, Neuanschaffung nicht, denke ich. Muss man über eine solche Pumpe überhaupt reden/Streiten?

Ich denke NEIN, denn Reparaturen sind Sache des Vermieters. Schließ’ einen Wartungsvertrag über die Anlage ab, dann sind es Betriebskosten, die umlagefähig sind.

Hallo, Wartungskosten, soweit sie regelmäßig durchgeführt werden, sind auf alle Fälle umlagefähig. Nur die Regelmäßig muss dabei nachgewiesen sein. Ansonsten gilt die sogenannte Wartung als Reparatur und ist nicht umlagefähig. Ihr Info-Nebenkosten Team