Nebenkostenabrechnung Vermietung

Es besteht eine Hauswasserversorgung im Aussenbereich , Bohrloch, kostenloses Wasser und es kommen keine Kosten für die Brauchwasserabnahme von der Kommune auf. Abwasser wird in diesem Fall von der Kommune abgepumpt und nach Personenzahl abgerechnet. Nun musste die Wasserpumpe überholt werden. Können dem Mieter ganz oder anteilig die Kosten für diese Massnahme in der Nebenkostenabrechnung angesetzt werden ? Denn, wäre keine Hauswasserversorgung vorhanden, müßten vom Mieter die Kosten für die Abnahme von Brauchwasser an die Kommune gezahlt werden.

Da es keine regelmäßige wiederkehrende Ausgabe ist, nein. Eine jährliche Wartung der Pumpe könnte man fordern, sofern es im Mietvertrag vereinbart ist.