Guten Tag,
es ist vorgekommen, dass eine Nebenkostenabrechnung 2008 trotz Rückzahlung - man staune - erhebliche Mängel aufweist und die Rückzahlung sogar um einiges höher ausfallen müsste.
Kann der Mieter auch aus den Nebenkostenabrechnungen der vorhergehenden Jahre dann noch Rückzahlungen nach Prüfung verlangen oder verjährt ein Anspruch? (da er bspw. vorher immer im Guten Glauben auf die Richtigkeit vertraut hatte?)
Zahlungen bspw. aus 2007 sind nicht geflossen (Rückzahlung 2,50 €)
Danke für die Antwort
VLG & allen ein frohes Fest
D