Nebenkostenabrechnung, Verteilerschlüssel korrekt

Hallo.
Dürfen Gesamtkosten, der Posten Müllabfuhr, Hausreinigung, Winterdienst, Gartenpflege und Allgemeinstrom, in einer Nebenkostenabrechnung mit dem Verteilerschlüssel qm abgerechnet werden, obwohl die Mietwohnungen verschiedene Wohnungsgrößen haben. Im Mietvertrag ist dies nicht gesondert schriftlich behandelt.
Beispiel: Wohnung 1= 117qm
Wohnung 2= 57qm

Mieter Wohnung.1 soll von oben genannten Einzelposten allein durch die größe seiner Wohnung mehr zahlen als Mieter Wohnung2.

Hallo Mitsch 8,

das ist schlecht, dass da ein Mietvertrag unterschrieben wurde, der keinen gerechten und eindeutigen Verteilerschlüssel festlegt…
Der Gesetzgeber sagt, dass in solchem Fall die einzelnen Posten nach qm der Wohnungen abgerechnet werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

Gerecht wäre es, Müll nach Personen, Hausreinigung, Winterdienst und Gartenpflege nach Wohneinheiten abzurechnen. Allgemeinstrom kann nach Personen, qm oder Wohneinheiten berechnet werden.
Am besten mal mit dem Vermieter über eine Neuregelung für das nächste Jahr sprechen, vielleicht lässt er sich auch auf eine Änderung für letztes Jahr ein.
Es sei denn, er bewohnt die kleine Wohnung im Haus?!?!?!?

Veil Erfolg wünscht
Mary

PS: Beim nächsten Mietvertrag aufpassen!!

Hi Lady in Red :wink:
Danke für deine Info.
Die gesamte Nebenkostenabrechnung ist irgendwie nicht so zu durchschauen. Bin zu meiner Freundin gezogen und habe mir das jetzt alles mal angeschaut.Mir fehlte deine Info. Werde die komplette Abrechnung nun fachmännisch Prüfen lassen. Nochmal Danke!!!
Grüße, Mitsch

Hallo Mitsch 8,

Die von Ihnen aufgeführten Positionen müssen einzeln im Mietvertrag aufgelistet sein und auch die jeweiligen Abrechnungskriterien nach qm oder nach Personen müssen dort eingetragen sein.
Ist das der Fall, dann ist auch danach abzurechnen.
Ist das nicht der Fall, dann sollten Sie Ihren Vermieter darauf ansprechen.
Im Zweifelsfall hilft nur der Besuch einer Mieter-Beratungsstelle oder eines Anwaltes für Mietrecht.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo, Grundlage jeder Abrechnung ist der Mietvertrag und was darin vereinbart ist. Dort kann der Vermieter festhalten nach welchem Umlageschlüssel die Kosten verteilt werden. Wenn dort nichts vereinbart ist, gibt der Gesetzgeber seit 2001 vor, das die Abrechnung nach der Wohnfläche zu erfolgen hat.
Ihr Info-nebenkosten.de Team

Hallo Herr Brassel.
Bedanke mich recht herzlich für die schnelle Antwort.
Bin nun entgültig davon überzeugt die Angelegenheit an meinen Rechtsbeistand zu übergeben.
Verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Mitsch

Hallo.
Danke für die schnelle Antwort.
Mit Grüßen,
Mitsch

Hallo Mitsch,

ja das ist dann so. Also in Zukunft beim neuen Mietvertrag darauf achten. Der Gesetzgeber sieht folgendes vor:
Wenn im Mietvertrag kein Umlageschlüssel für die Nebenkostenabrechnung vereinbart ist, muss die Verteilung nach dem Anteil der Wohnfläche erfolgen. Einzig Nebenkosten die im Verbrauch oder in der Verursachung erfasst werden, müssen entsprechend nach dem Verbrauch umgelegt werden. Wird also mit einer Wasseruhr der Kaltwasserverbrauch erfasst, kann dieser nicht über die Wohnfläche abrechnet werden, sondern muss nach dem jeweiligen Verbrauch der Mieter berechnet werden.

Beste Grüße
Kocki

Hallo Kocki.
Besten Dank!
Da ist noch mehr unklar, werde wohl doch zum Anwalt müssen!
Viele Grüße,
Mitsch