Hallo,
in einem Haus mit gemeinsamer/zentraler Wärme- und Warmwasserversorgung werden die Heizkosten zu 30% nach Fläche und zu 70% nach Verbauch verteilt. Scheint soweit ok. Andere Kosten wie Grundsteuer oder Niederschlagswasser werden nach Fläche umgelegt, auch ok.
Die Kaltwasserkosten werden komplett nach Verbrauch umgelegt. Einzeln aufgeschlüsselt sind die Kosten für die Grundgebühr für den Wasseranschluss, die eigentlichen Wasserkosten, Gerätemiete (Wasseruhren in jeder Wohneinheit) und die Ablesung (wofür die Ableser in jede Wohnung müssen).
Ist es korrekt daraus eine Summe zu bilden und diese durch den Gesamtverbauch zu teilen und dann nach den Verbräuchen auf die (hier 8) Nutzer umzulegen?
Meinem Verständnis nach sind die Grundgebühr, die Gerätemiete und die Ablesung vollkommen verbrauchsunabhängig und sollten ebenfalls nach der Anzahl der Wohneinheiten aufgeteilt werden (oder auch nach Fläche), zumal ja ansonsten die anderen Nutzer Leerstandskosten tragen müssten, die allerdings allein Sache des jeweiligen Eigentümers/Vermieters wären.
Gibt es da rechtliche Vorgaben? Würde das Argument, dass bei diesem Verteilungsschlüssel verbrauchsunabhängiger Kosten Leerstandskosten auf andere abgewälzt werden, ziehen?
Im Haus werden für die verschiedensten Kosten auch die verschiedensten Verteilungsschlüssel angewandt. Die Kosten für die Legionellenprüfung werden z.B. tatsächlich nicht den Warmwasser/Heizkosten zugeschlagen, sondern direkt durch Anzahl der Wohnungen geteilt. Da trägt also jede Wohnung 1/8. Das gleiche bei den Hausmeisterkosten.
Grüße