Nebenkostenabrechnung Verteilung verbrauchsunabhängiger Kosten

Hallo,

in einem Haus mit gemeinsamer/zentraler Wärme- und Warmwasserversorgung werden die Heizkosten zu 30% nach Fläche und zu 70% nach Verbauch verteilt. Scheint soweit ok. Andere Kosten wie Grundsteuer oder Niederschlagswasser werden nach Fläche umgelegt, auch ok.
Die Kaltwasserkosten werden komplett nach Verbrauch umgelegt. Einzeln aufgeschlüsselt sind die Kosten für die Grundgebühr für den Wasseranschluss, die eigentlichen Wasserkosten, Gerätemiete (Wasseruhren in jeder Wohneinheit) und die Ablesung (wofür die Ableser in jede Wohnung müssen).
Ist es korrekt daraus eine Summe zu bilden und diese durch den Gesamtverbauch zu teilen und dann nach den Verbräuchen auf die (hier 8) Nutzer umzulegen?
Meinem Verständnis nach sind die Grundgebühr, die Gerätemiete und die Ablesung vollkommen verbrauchsunabhängig und sollten ebenfalls nach der Anzahl der Wohneinheiten aufgeteilt werden (oder auch nach Fläche), zumal ja ansonsten die anderen Nutzer Leerstandskosten tragen müssten, die allerdings allein Sache des jeweiligen Eigentümers/Vermieters wären.
Gibt es da rechtliche Vorgaben? Würde das Argument, dass bei diesem Verteilungsschlüssel verbrauchsunabhängiger Kosten Leerstandskosten auf andere abgewälzt werden, ziehen?
Im Haus werden für die verschiedensten Kosten auch die verschiedensten Verteilungsschlüssel angewandt. Die Kosten für die Legionellenprüfung werden z.B. tatsächlich nicht den Warmwasser/Heizkosten zugeschlagen, sondern direkt durch Anzahl der Wohnungen geteilt. Da trägt also jede Wohnung 1/8. Das gleiche bei den Hausmeisterkosten.

Grüße

Das ist nicht nur nicht korrekt sondern auch gesetzeswidrig!


Der 1 Personenhaushalt subventioniert ja dadurch den Mehrpersonenhaushalt mit!
Schon schlimm genug wenn das ohne Wasseruhren in jeder Wohnung nach Fläche abgerechnet werden darf. ramses90

Die Kosten für die Legionellenprüfung werden z.B. tatsächlich nicht den Warmwasser/Heizkosten zugeschlagen, sondern direkt durch Anzahl der Wohnungen geteilt. Da trägt also jede Wohnung 1/8. Das gleiche bei den Hausmeisterkosten.

das ist auch völlig OK .
Es sind Kosten, die an das bloße Vorhandensein von Wasserzapfstellen in den Wohnungen geknüpft sind. Sie haben nichts mit dem Verbrauch zu tun.

Beim Hausmeister ist es ähnlich, er leistet Dienste für alle Nutzer der Wohneinheiten unabhängig von deren Größe oder Bewohnerzahl.

Wenn ich es richtig verstanden haben, sollen leerstehende Wohnungen auf die anderen Mieter umgewälzt werden-völlig daneben, das geht gar nicht

Ansonsten schließe ich mich den anderen an

Ganz ehrlich, so richtig habe ich das in dem Link nicht herauslesen können. Da steht nur, dass bei vorhandenen Zählern auch verbrauchsabhängig abgerechnet werden muss. Das ist ja auch ok, soweit es um die verbrauchten Wassermengen geht.
Wenn da einer 10m³ verbraucht und der andere 15, dann zahlt eben der eine 10/25 und der andere 15/25 der Wasserkosten.
Allerdings ging es mir darum, dass auch die Gerätemiete, die Grundgebühr und die Ablesung, nach diesem Schlüssel umgelegt wird. Allerdings hat jede Wohnung eine Wasseruhr und muss abgelesen werden, die Kosten für die Wasseruhrmiete und die Ablesung sind für jede Wohnung gleich hoch. Die Belastung sollte also auch für jede Wohnung gleich hoch sein. ISt sie aber bei dem obigen Beispiel nicht.
Nach den oben beschriebenen Schlüssel würde nun der Mehrpersonenhaushalt den 1-Personenhaushalt subventionieren, indem er über seinen höheren Verbrauch einen Teil der Gerätemiete, Ablesung und Grundgebühr mit bezahlt.
Im Extremfall zahlt bei Leerstand der eine Haushalt die komplette Gerätemiete, Grundgebühr und Ablesung für die leerstehende Wohnung mit.
Die Frage ist also, ob bei den Wasserkosten einfach aus den verbrauchsabhängigen und den verbrauchsunabhängigen Kosten eine Summe gebildet werden und diese dann allein nach dem Verbrauch verteilt werden darf oder ob die verbrauchsunabhängigen Kosten herausgenommen werden müssen und nur der reine Wasserverbrauch verbrauchsabhängig und der Rest nach Wohnungen oder Fläche.

Grüße

Ja, finde ich auch. Ich würde auch sagen, dass man die einfach den Heiz-/warmwasserkosten hätte zuschlagen können, da ja hier sowieso eine Verteilung nach Fläche und eine nach Verbrauch stattfindet. Im Vergleich zur Gerätemiete für den Kaltwasserzähler als Beispiel ist es natürlich inskonsistent, diese nach dem Verbrauch umzulegen, obwohl die ebenfalls nur an das Vorhandensein von Wasserzapfstellen in der Wohnung geknüpft sind.
Die Frage ist jetzt, wie das rechtlich bewertet wird bzw. ob es anders als bei den Heizkosten bei den Kaltwasserkosten ok ist, diese nur nach Verbrauch abzurechnen, obwohl ein nicht unerheblicher Teil einfach nur entsteht, weil die Wohnung existiert und obwohl bei diesem Schlüssel Leerstandskosten auf die Bewohner der belegten Wohnungen umgelegt werden.

Grüße