Nebenkostenabrechnung völlig überhöht

ich habe vor kurzem meine nebenkostenabrechnung bekommen.
wenn ich meinen verbrauch anschaue, kann da irgendwas nicht stimmen.
für die heizkosten wurden mir 443 heizeinheiten berechnet und das für 2 Monate (habe nur januar und februar noch dort gewohnt). das seltsame ist, dass ich im jahr zuvor (2008) im kompletten jahr(!!!) lediglich 81 einheiten verbraucht habe).
habe jedes jahr was wiederbekommen, in 2008 mehr als 250 EUR, nun soll ich nachzahlen. der betrag ist zwar nicht hoch, erscheint mir aber unverhältnismäßig.
interessant ist auch, dass das, was die von mir haben wollen etwa die summe ist, die sie von meiner kaution einbehalten haben (wie praktisch). noch interessanter finde ich, dass angeblich an einem samstag die herren vom ableseservice dagewesen sein wollen und die ablesung durchgeführt haben. zu der zeit habe ich noch offiziell dort gewohnt und da darf ja eigentlich niemand ohne meine genehmigung in meine wohnung, richtig?

wie gehe ich jetzt am besten vor? widerspruch sicherlich. ableseprotokoll anfordern? (was auch seltsam ist: auf meinem wohnungsübergabeprotokoll stehen komplett andere zählernummern und zahlen, die auch so gar nicht passen.)

vielen dank.

sorry, aber damit kenn ich mich leider nicht aus.
viel glück noch.
gruß
mahema

Ja, Widerspruch einlegen, nicht zahlen und erläutern lassen, wie die Zählerwerte und vor allem Zählernummern zustandekommen.

Hallo,

Das ist ja sehr abenteuerlich - also zunächst hat niemamd das Recht, ohne Wissen und Einverständnis des Wohnungsmieters die Wohneinheit zu betreten. Das ist Hausfriedenbruch und strafbar. Es kann demzufolge diesbezüglich Strafanzeige gestellt werden.
Im Übrigen werden Termine zur Ablesung durch die beauftragte Firma für gewöhnlich mit Mieter schriftlich mitgeteilt.
Ausnähmefälle für Wohnungsöffnungen ist bestehende Lebensgefahr, wie im Fall eines Feuers, Geruch von ausströmenden Gas, Rauchentwicklung, unnatürliche starke Gerüche verbunden mit dem Wissen, dass man denjenigen lange eventuell nicht gesehen hat oder im Fall eines Wasserrohrbruchs, doch bei letzerem kann die Wasserhausabsperrung zunächst Abhilfe schaffen.
Solche Wohnungsöffnungen geschehen jedoch meist im Beisein und auf Anordnung der Polizei bzw. Feuerwehr durch diese selbst bzw. meist von deren Seite oder der Hausverwaltung beauftragte Fachfirmen.

Durch die unterschiedlichen Zählernummern besteht jedoch die Annahme, dass tatsächlich eine Verwechslung vorliegt.
In jedem Fall ist es ratsam, Widerspruch einzulegen und das Ableseprotokoll anzufordern. Auch die äußerst unterschiedlichen Verbrauchseinheiten der Vorjahre sprechen für eine Verwechslung der Nutzer. Dieser Verdacht und die Vergleichszahlen der Vorjahre sind als Widerspruchsgrund mehr als ausreichend.

Es stellt sich auch die Frage, mit welcher Begründung die Hausverwaltung/der Vermieter einen Betrag von der Kaution einbehalten hat, da diese nicht zur Begleichung etwaiger Nachzahlungsforderungen aus der Nebenkostenabrechnung herangezogen werden kann, da die Kaution nur für bestehenden Mängel an der Mietsache zum Ausgleich zur Verfügung steht, sofern der Mieter die Mietsache nicht wie vertraglich vereinbart zurückgegeben hat.
Dies ist auch ableitbar aus der Berechnung der Kaution, die sich nur nur aus der Kaltmiete - ohne etwaig vereinbarte Nebenkosten - berechnet(BGB § 551).

Ich hoffe, ich habe die Fragen umfassend und verständlich beantwortet - ansosnten nochmals nachfragen.

Freundliche Grüße,

Hallo berryman,
ist das Wohnungsübergabeprotokoll vom Vermieter und Mieter unterschrieben? Sind das die richtigen oder die falschen Zahlen, die da drin stehen?

Ansonsten würde ich erst einmal den EX-Vermieter anrufen und ihn fragen wie diese Unstimmigkeit das zustande kommt. Vielleicht haben die Ableser ja die falschen Zähler abgelesen und waren in einer anderen Wohnung?? Das ist jedenfalls zu prüfen. Die Zählernummern ändern sich ja nicht.
Wenn er nicht einlenkt ihm ruhig und sehr freundlich mitteilen, das ein Widerspruch eingelegt wird und (was fast immer hilft) dass sich wahrscheinlich dann der Anwalt darum kümmern wird.
Gruß
Mary

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de

Hallo Berryman,
du hast die weitere Vorgehensweise ja schon beschrieben: 1. per Einschreiben Widerspruch einlegen und begründen (Falsche Zählerstände,nicht richtige Zähler, fehlende Ablesebelege von der Verbrauchsablesung, zu hohe Stricheinheiten (übersteigern den Verbrauch vom Vorjahr über ein Vielfaches), keine Information über Ablesetag, unberechtigter Zutritt zur Wohnung, usw.).
Zu beachten ist jedoch, dass die korrekten Nebenkosten innerhalb von 4 Wochen, falls sich dort eine Nachzahlung ergibt, zu zahlen sind.
Beste Grüße
Kocki

Hallo,
ob die Nebenkostenabrechnung völlig überhöht ist, können Sie doch noch gar nicht wissen. Oder hatten Sie schon Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege? Ich mag solche reißerischen Überschriften nicht, sie erinnern immer gleich an dieses Boulevardblatt mit den vier Buchstaben…

Nun aber zum Thema:
Fordern Sie Kopien der Ableseprotokolle an und vergleichen Sie sie mit dem Vorjahr.
Was die Ablesung betrifft, könnte es sein, dass in Ihrer Wohnung Funk-Verbrauchserfassungsgeräte installiert sind. Das heisst, der Ableser muss gar nicht in Ihre Wohnung. Ansonsten darf der Vermieter oder sein Beauftragter natürlich nicht ohne Ihr Einverständnis in hre Wohnung, zumal er ja gar keinen Schlüssel besitzen darf. Oder hatten Sie vorher schon den Abnahmetermin und haben dem Vermieter schon mal einen Schlüssel überlassen?

Viele Grüße
Stefan