Nebenkostenabrechnung von 2008

Hallo,
ich würde gerne wissen, ob es rechtens ist, die Abrechnung der Nebenkosten für das vergangene Jahr erst jetzt zu bekommen, obwohl die Wohnung bereits seit mitte letzten Jahres gekündigt worden ist?
Oder ob bereits seit mitte diesen Jahres die 1 Jahresfrist abgelaufen ist oder ob diese erst am 31.12 abläuft?

Zum Verdeutlichen:

Person A hat ein Wohnung gemietet und kündigt diese zum 31.07.2008.
Person B schickt der Person A im November 2009 eine Nebenkostenabrechnung vom 01.01 - 31.07.2008.
Person A müsste Geld nachbezahlen, obwohl sie den Mietvertrag schon vor knapp 1 1/2 Jahren gekündigt hat.

Hallo,

das Zauberwort hier ist „Abrechnungszeitraum“. Die 12 Monate beginnen mit Ablauf genau dieses Zeitraums.

Ist dies der 01.01. bis 31.12. eines Jahres, heisst das der VM hat bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit dem Mieter - auch dem ehemaligen Mieter - die Abrechnung zukommen zu lassen.

Für einen Mieter der in Mitte des Jahres 2008 auszieht bedeutet das, dass er bis zum 31.12.2009 mit Post seines ehemaligen VM rechnen kann.

Das ist auch der maximale Zeitraum in dem ein VM Teile der Mietkaution zur Begleichung evtl. Nachzahlungen einbehalten darf.

Gruß
Nita