Hallo,
in welchen Fällen muss bei der Nebenkostenabrechnung ein Vorwegabzug für Gewerberäume erfolgen?
Muss es nur bei der Grundsteuer und der Versicherung erfolgen oder bei allen anderen Kostenpositionen auch?
Das Haus hat mit 780 m² Gesamtfläche:
3 Büros (zus. 360 m²)
1 Wohnung mit teilgewerblicher Nutzung (140 m²)
1 Wohnung (280 m²)
Nach welchem Schlüssel muss der Vorwegabzug berechnet werden?
Wie berechnet man die „teilgewerbliche Nutzung“?
Vielen Dank im voraus,
Sonne12349