Nebenkostenabrechnung: Vorwegabzug f. Gewerbe?

Hallo,
in welchen Fällen muss bei der Nebenkostenabrechnung ein Vorwegabzug für Gewerberäume erfolgen?
Muss es nur bei der Grundsteuer und der Versicherung erfolgen oder bei allen anderen Kostenpositionen auch?

Das Haus hat mit 780 m² Gesamtfläche:
3 Büros (zus. 360 m²)
1 Wohnung mit teilgewerblicher Nutzung (140 m²)
1 Wohnung (280 m²)

Nach welchem Schlüssel muss der Vorwegabzug berechnet werden?
Wie berechnet man die „teilgewerbliche Nutzung“?

Vielen Dank im voraus,
Sonne12349

Hallo,

Die höhere Grundsteuer für Gewerbe (zu Wohnraum) erhöht auch den Gesamtgrundsteuerbetrag. Der Vermieter hat bei der Betriebskostenabrechnung einen sogenannten Vorwegabzug vorzunehmen und den Anteil der Gewerbegrundsteuer herauszurechnen.

Danach kann der verbleibende Grundsteuerbetrag auf die Wohnraummieter umlegt werden.

Das ist immer eine Einzelfallentscheidung und man muss sich zumindesten erst einmal den Grundsteuerbescheid nebst Einheitswertfestsetzung ansehen.

Christian