der Vermieter ist verpflichtet die Betriebskosten-Abrechnung für das Kalenderjahr 2008 bis zum 31.12.2009 abzurechnen.
Darüber hinaus muss er bei Auszug des Mieters spätestens 12 Monate nach dem Auszug abgerechnet haben.
Das wäre in Ihrem Fall bis zum 31.10.2009.
Diese Frist ist bereits abgelaufen und Sie brauchen nicht mehr zu zahlen, es sei denn Sie hätten zuviel bezahlt und haben selber Forderungen an den Vermieter.
Es liegt nun in Ihrem Ermessen ob Sie noch eine Abrechnung haben wollen oder nicht, denn das Recht liegt auf Ihrer Seite.
Die Kaution hat nichts mit den Betriebskosten zu tun und hätte Ihnen schon längst erstattet werden müssen.
Außerdem hat der Vermieter die Kaution getrennt anlegen müssen und es stehen ihnen hierfür Zinsen zu.
Ich empfehle Ihnen den Besuch bei einem Mieterschutzverein oder bei einem Anwalt für Immobilienrecht, damit Sie nicht über den Tisch gezogen werden.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Die Nebenkostenabrechnung aus 2008 muss bis zum 31.12.09 erfolgt sein. Eigentlich hätte der Vermieter einen Nebenkosteneinbehaltn machen Höhe= zu erwartende Nachforderung) und den Rest auszahlen müssen.
Wenn er die Nebenkostenabrechnung nicht bis zum 31.12.09 erstellt, dann hat er sowieso keinen Ansprüche mehr auf eine Nachforderung. Auf eine Gutschrift habt ihr allemal Anspruch.Also würde ich jetzt mal ganz still sein und abwarten; wenn bis 31.12.09 nichts kommt, dann im Januar Druck machen, Frist setzen !!
Im Dezember 2008 hat man uns gesagt, dass erst die
Nebenkostenabrechnung erfolgen soll, bevor es entschieden
wird, wieviel Kaution erstattet wird.
Stand NOVEMBER 2009:
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung für 2008 bis 31.12.2009 vorlegen. Nach dem 31.12.2009 verfällt sein Anspruch auf eventuelle Nachforderungen da die Frist dann abgelaufen ist.Für den Mieter gilt diese Frist jedoch nicht, sollten Sie Ansprüche auf Rückzahlung aus den Nebenkosten gegen Ihren Vermieter haben so können Sie Ihre Ansprüche auch nach diesem Termin geltend machen.
Wie lange darf meine Kaution ohne Angaben von Gründen
einbehalten werden?
Der Vermieter darf die Kaution 6 Monate einbehalten da er in dieser Zeit noch Gelegenheit hat eventuelle Schäden an der Mietsache zu bemängeln.Allerdings muss er Ihnen eine Begründung mitteilen warum er die Kaution einbehält.
Wie soll ich vorgehen?
Fordern Sie den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung und per Einschreiben auf, die Nebenkosten abzurechnen und die Kaution zurück zuzahlen.
Sollte die Frist ohne Ergebnis verstreichen rate ich Ihnen einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen Memorys