Nebenkostenabrechnung Warmwasser doppelt berechnet

Vielleicht bin ich ja auch zu skeptisch:

In meiner Nebenkostenabrechnung wird mir das extra aufgeführte, verbrauchte Warmwasser mit einem entsprechend höheren Basissatz berechnet. Einmal 30% als Festkosten auf Basis meiner Wohungsgröße und zudem noch 70% nach dem tatsächlich verbrauchten Volumen (Warmwasserzähler).
Soweit verstehe ich das ja noch. Aber dann wird mir zusätzlich die Erwärmung (Warmwasserbrennstoffanteil) in Rechnung gestellt.

Hmmm… wenn ich aber explizit bereits WARMWASSER (also erwärmtes Kaltwasser) mit einem knapp 3-mal so hohen Kostenfaktor berechnet bekomme, ist da doch bereits die Erwärmung mit drin. Oder nicht - was sonst rechtfertigt einen höheren Berechnungssatz bei Warmwasser?

Was verstehe ich da jetzt nicht?

Samuel

verstehe ich auch nicht, vielleicht kann der Ersteller der Abrechnung das erläutern?

Hallo Samuel,

nein, du bist überhaupt nicht zu skeptisch und die Nebenkostenabrechnung muss korrigiert werden.

  1. Warmwasser wird nicht zu einem höheren Basissatz berechnet, sondern ist erst einmal schlicht Wasser (Kaltwasser- + Warmwasserverbrauch = Gesamtwasserverbrauch der pro cbm abgerechnet wird und aus dem sich i.d.R. auch die entsprechenden Abwasserkosten ableiten (cbm). Ganz sicher hat der reine Wasserverbrauch und Preis nichts mit den qm Wohnfläche zu tun!!!

Anders sieht es bei den Energiekosten aus. Diese teilen sich auf in:

  1. Heizkosten
  2. Warmwasserkosten (hier ist aber ausschließlich die ENERGIE gemeint, die gebraucht wird um das Wasser zu erhitzen!) Hier geht man davon aus, dass um einen cbm Wasser auf 60 Grad zu erhitzen z.B. 10 Liter Öl verwendet werden müssen.
    Nach dieser Formel werden erst die gesamten Energiemengen für die Erhitzung ausgerechnet, die dann anteilig aufgeteilt werden in Grundkosten (30% nach qm Wohnfläche) und 70 % Verbrauchskosten (cbm Verbrauch Warmwasser).

Eine gute Seele hat das übrigens auch in Wikipedia gut erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenabrechnung.

Bei der r Nebekostenabrechnung solltest du schriftlich Einspruch einlegen und um eine Korrektur bitten.

Gruß
Mary

Hallo kleinermannwasnun,
was etwas schwer zu verstehen ist, dass zum EINEN die reinen Wasserkosten zu zahlen sind (Teil nach Festkosten und Teil nach Verbrauch) und zum ANDEREN die Energiekosten in Anrechnung gebracht werden.
D.h. um das Wasser zu erwärmen ist Energie erforderlich, das sind Stromkosten und Kosten für das Gerät, dass das Wasser erwärmt.
Somit sind aus meiner Sicht diese Nebenkosten ok.
Ich würde mir aber die Rechnungen zeigen lassen und zwar für Kaltwasser/Abwasser und die Rechnungen für die Erwärmung des Wassers. Denn es darf nur abgerechnet werden, was tatsächlich auch als Rechnung in der jeweiligen Nebenkostenperiode dem Vermieter berechnet wurde. Von diesen Rechnungen am Besten eine Kopie machen oder z.B. per Handy kopieren.
Dann zu Hause prüfen, ob die Verteilung dieser Kosten auch auf die entsprechenden Mietparteien richtig erfolgt ist und ob auch in der Nebenkostenabrechnung diese Rechnungsbeträge in Ansatz gebracht wurden.

Verbraucherverbände oder Mietervereine helfen einem dabei.
Beste Grüße
Kocki

Hallo
Die Kaltwasserabrechnung setzt sich immer aus dem Kalt + Warmwasserverbrauch zusammen. In der Heizkostenabrechnung unter der Kostenaufteilung Warmwasser wird Ihnen nur die Aufbereitung des Warmwassers in Rechnung gestellt.
Dadurch sieht es für den Laien immer so aus als ob er den Warmwasserverbrauch doppelt zahlt.

Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt

Hallo,

da gebe ich Ihnen prinzipiell Recht. Nur ist es eben so, dass mir in meiner Abrechnung das Warmwasser mit einem um Faktor 3 höheren Preis berechnet wird UND zusätzlich dazu noch für die selbe Menge (Warm-)Wasser Kosten für die Erwärmung des Wassers. Und DAS ist meines Erachtens nach nicht korrekt!

Grüße
kleinermannwasnun

Hallo
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
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mehr unter www.info-nebenkosten.de

Hallo,

bitte keine profane Werbung! So blöd bin ich nicht, dass ich mich nicht selbst an die einschlägig bekannten Organisationen wenden könnte! Ihre Antwort empfinde ich als unlauter!

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Wir sind gerne bereit Hilfe zu leisten und geben Auskunft über bestehende Verordnungen und Gesetze.Wenn es aber ins Detail geht müssen wir uns an die in Deutschland geltenden Gesetze insbesondere das zur Rechtsberatung halten.Auf diesem Wege ist uns eine weitere Auskunft nicht möglich.

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mit freundlichen grüßen das Team von www.info-nebenkosten.de