in einem privaten Zwei-Parteien-Haus hat die eine 100qm-Wohnung einen Warmwasserzähler. Die andere Partei muss die Differenz zum gesamten Warmwasserverbrauch zahlen. Seit Jahren hat diese Partei ungleich hohen Warmwasserverbrauch mit Schwankungen bis zu 150%, während bei der Warmwasserzählerpartei der Verbrauch nur unwesentlich schwankt.
Ist diese Regelung der Vermieter rechtens bzw. was kann man tun, um die Kosten gerechter zu verteilen?
Wärme - u. Warmwassserbrauch sind nach Heizkostenverordnung HKV nach Verbrauch abzurechnen. „Die Räume sind mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen.“ (§ 4 HKV)
Ausnahme: Wenn nicht mehr als 2 Wohnungen vorhanden sind,und der
Vermieter eine selbst bewohnt. Dann muss nicht nach HKV verfahren werden, wenn es abweichende Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter gibt. Eine jahrelange Duldung einer Vorgehensweise ohne Geltendmachung eines Einwandes hätte wohl dieselbe Wirkung wie eine ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag.
tun, um die Kosten gerechter zu verteilen?
Na, die zweite Wohnung ebenfalls mit Messeinrichtungen ausstatten. Ein Anspruch hierauf besteht allerdings nicht, wenn
a) der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt (siehe oben) oder
b) "das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist; unverhältnismäßig hohe Kosten liegen vor, wenn diese nicht durch die Einsparungen, die in der Regel innerhalb von zehn Jahren erzielt werden können, erwirtschaftet werden können; (§ 11 Abs. 1 Nr 1 b HKV).