ich bin gerade aus einem möblierten Apartment ausgezogen, das ich für ein paar Monate gemietet hatte, und habe nun Ärger mit der Endabrechnung über die Nebenkosten. Im Mietvertrag gab es einen Absatz der lautete „Vereinbarung über die Höhe der Verbrauchspauschalen“. In diesem waren die Kosten für Wärme-, Energie-, Telefon- und Wasserverbrauchseinheiten festgelegt. Ich war also nicht selbst bei den jeweiligen Gesellschaften gemeldet sondern habe die Kosten dafür direkt an den Vermieter gezahlt.
Jetzt habe ich eine Endabrechnung bekommen, die für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum jetzigen Zeitpunkt gilt und in dieser wurden mir 0,896 EUR pro 100l Warmwasser berechnet. In meinem Mietvertrag waren aber lediglich 0,768 EUR für so eine Mengeneinheit vereinbart. Auf meine Nachfrage wurde mir geantwortet, dass die Stadtwerke die Kosten fürs Warmwasser zu Beginn des Jahres erhöht hätten. Den Mietvertrag hatte ich noch im Jahr 2002 abgeschlossen und für die Monate, die im letzten Jahr lagen wurden mir bei der vorherigen Nebenkostenabrechnung, die ich Anfang Januar erhalten hatte auch lediglich der vereinbarte Preis berechnet.
Meine Frage: muss ich die erhöhten Warmwasserkosten für die Monate Januar bis Mai nun zahlen? Oder darf der Vermieter mir nur den im Vertrag vereinbarten Preis dafür berechnen? Hätte der Vermieter mich vorher über die Erhöhung in Kenntnis setzen müssen? Ich bin ich ja nicht Vertragspartner der Stadtwerke gewesen sondern hatte eine schriftliche Vereinbarung mit meinem Vermieter über diese Kosten getroffen. Dort war nirgends festgehalten worden, dass Preiserhöhungen der Stadtwerke an mich weitergegeben werden. Oder muss man bei so einer Vereinbarung implizit davon ausgehen, dass das der Fall ist?
Herzlichen Dank für Eure Bemühungen bereits im Voraus.
ist dir mit Korinthenkackerei geholfen? Du hat Kosten verursacht, und genau das reicht der Vermieter an dich weiter. Die Fairness gebietet, das Warmwasser zu bezahlen - alles andere ist eines Rechtsverdrehers würdig, nicht aber eines Vertragspartners.
Hi,
na ja, ich weiß ja nicht, ob man es sich so einfach machen kann. Klar muß Kerstin ihre Wasserkosten bezahlen. Aber vorher hat sie mit dem Vermieter eine verbindliche(!) Vereinbarung über deren Höhe getroffen.
Wenn Du z.B. bei einer Versicherung einen Vertrag unterschreibst, wofür Dein V.Makler 3% Provision erhält, und er behält nach Ablauf des Vertrags 3,5% ein, weil sich seine Lebenshaltungskosten erhöht haben, bist Du sicher auch nicht einverstanden, oder?
Ich weiß ja nicht, wieviel Geld das jetzt bei Kerstin insgesamt ausmacht. Bei ein paar Cent oder Euro würde ich keinen Stress machen, aber wenn es jetzt 50€ wären, hätte ich schon ganz gern, daß der Vermieter sich an seinen Vetrag hält. Das wird von Kerstin ja schließlich auch erwartet, oder?
MfG
Tanja
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Äpfel und Birnen zu vergleichen hilft nicht weiter: Wassergeld ist ein durchlaufender Posten, an dem der Vermieter nichts verdient. Wenn du jetzt sagst, warum stellt er eine dermaßen dämliche Klausel in den Vertrag, anstatt hineinzuschreiben „… in der angefallenen Höhe …“, dann könnten wir das Ganze unter Lehrgeld verbuchen. Fair ist es trotzdem nicht; horch dir nur mal das Geschrei an, wenn das Kleingedruckte nicht zu Gunsten des Mieters ausfällt.
Hi Ralf,
wenn ich in der Zeitung lese, daß die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen überhöht sind, kann ich mir nicht vorstellen, daß manche Vermieter nicht doch ein bißchen dazuverdienen wollen.
Abgesehen davon, wir wollen Kerstins Vermieter ja nichts unterstellen: ist es falsch, daß Kerstin sich auf die feste Angabe in ihrem Vertrag beruft? Fair hätte ich es im übrigen auch gefunden, wenn ihr Vermieter sie Anfang Januar von der Preiserhöhung informiert hätte, anstatt sie beim Auszug knallhart auf den Tisch zu werfen…
MfG
Tanja
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ich glaube, dass es nicht hilfreich ist, wenn die Faregstelelrin abgewatscht wird.
Wenn eine Warmmiete vereinbart ist, die Preise änder sich, kann eine Mieterin vom Vermieter erwarten, dass dieser mitdenkt und die Mieterhöhung wegen gestiegeneer Wasserkosten erklärt und nicht Monate danach einfach mehr fordert. Dies hat etwas damit zu tun, wie offenbar dieser Vermieter mit seinen Mietern umgeht.
ist dir mit Korinthenkackerei geholfen? Du hat Kosten
verursacht, und genau das reicht der Vermieter an dich weiter.
Die Fairness gebietet, das Warmwasser zu bezahlen - alles
andere ist eines Rechtsverdrehers würdig, nicht aber eines
Vertragspartners.
Richtig. Vertragspartner. Da hat auch der Vermieter Verpflichtungen, denen er offenbar im vorliegenden Fall nicht nachgekommen ist. Was wäre, wenn sich dei Kosten gesenkt hätten. Hättee da dann nicht auf die Warmmiete sich bezogen und Erstattungen als unbegründet zurück gewiesen. Ich staune immer wieder, wie gerade viele Vermieter ( nicht alle) in derartigen pauschalen Vereinbarungen nachträglich Erhöhungen zusätzlich verlangen, während sie bei allen anderen Kosten, die sich senken, sich auf den Vertrag berufen.
Äpfel und Birnen zu vergleichen hilft nicht weiter: Wassergeld
ist ein durchlaufender Posten, an dem der Vermieter nichts
verdient. Wenn du jetzt sagst, warum stellt er eine dermaßen
dämliche Klausel in den Vertrag, anstatt hineinzuschreiben
„… in der angefallenen Höhe …“, dann könnten wir das Ganze
unter Lehrgeld verbuchen. Fair ist es trotzdem nicht; horch
dir nur mal das Geschrei an, wenn das Kleingedruckte nicht zu
Gunsten des Mieters ausfällt.
Ein Vermieter, der einen pauschalen Preis inkl. Warmwasser abschliesst handelt in der Regel nicht uneigennützig, sondern zu seinem Vorteil, denn es wird ja nicht nach Verbrauch abgerechnet, sondern in der Miete wird ein höherer Betrag verlangt. Es ist dem Mieter nicht nachprüfbar, welche Kosten angesetzt sind und ob der Grundansatz richtig ist. Im Regelfall sind die Kosten von Anfang an um bis zu 50 % überhöht. Pro Person sind Wasserwerte (inkl. Abwasser, Zähler) von 15-20 EURO keine Seltenheit. Die Obergrenze bei Prüfungen ( wenn Zähler vorhanden sind) liegt bei rd. 10 EURO, der Durchschnitt bei 7,40 EURO pro Monat.
Hier ist ein Vertrag geschlossen worden. Alles andere habe ich schon dazu gesagt.
wenn ich in der Zeitung lese, daß die Hälfte aller
Nebenkostenabrechnungen überhöht sind, kann ich mir nicht
vorstellen, daß manche Vermieter nicht doch ein bißchen
dazuverdienen wollen.
Hier handelt es sich um die Hälfte aller bei Mieterverein gerpüften Abrechnungen. Die Quote liegt tatsächlich bei mehr als 65 % der Abrechnungen. In 80 % aller Heizkostenabrechnungen sind beispielsweise die Wartungskosten nicht korrekt.
Abgesehen davon, wir wollen Kerstins Vermieter ja nichts
unterstellen: ist es falsch, daß Kerstin sich auf die feste
Angabe in ihrem Vertrag beruft? Fair hätte ich es im übrigen
auch gefunden, wenn ihr Vermieter sie Anfang Januar von der
Preiserhöhung informiert hätte, anstatt sie beim Auszug
knallhart auf den Tisch zu werfen…
Hier hast Du nicht nur recht, sondern der Vermieter war verpflichtet, wenn er höherer Ansprüche stellen will, diese rechtzeitig anzumelden. Aber, ich unterstelle einmal, dass die Ausgangsbasis bereits hoch genug gewesen ist. Es soll nun nicht die überhöhte Ausgangsbasis vermindert werden, sondern sie soll erhalten bleiben und darauf sollen nun die neuen Kosten. Der „manipulierte Verdienst“ aus den überhöhten pauschalen Kosten als Zubrot zur Gesamtmiete soll erhalten bleiben. Ich werde einen Tipp geben unter „Warmmiete-Mietpreiserhöhungen“
inzwischen läuft die Debatte ein wenig aus dem Ruder, deshalb nochmal an dich: Guck den Vertrag genau durch. Wenn zweifelsfrei daraus hervorgeht, dass vom Vermieter für alle Zeiten nur die 0,768 EUR in Rechnung gestellt werden sollten, dann bist du juristisch auf der sicheren Seite. Andernfalls könnte es sein, dass du im Streitfall auf einen Richter stößt, der sich auf den gesunden Menschenverstand beruft.
Nebenbei gefragt: Um was für einen Betrag geht’s da überhaupt? Wenn du täglich ein Vollbad genommen hast, dann komme ich auf 150 Liter mal 150 Tage mal 0,13 EUR/100 Liter, das ergibt 29,95 EUR.
Gruß Ralf
ps: Wenn ich zur Fairness aufrufe, unterstelle ich noch lange keine Unfairness. Und nicht alle Vermieter sind von vornherein Betrüger.
Hier handelt es sich um die Hälfte aller bei Mieterverein
gerpüften Abrechnungen. Die Quote liegt tatsächlich bei mehr
als 65 % der Abrechnungen. In 80 % aller
Heizkostenabrechnungen sind beispielsweise die Wartungskosten
nicht korrekt.
Hier handelt es sich um die Hälfte aller bei Mieterverein
gerpüften Abrechnungen. Die Quote liegt tatsächlich bei mehr
als 65 % der Abrechnungen. In 80 % aller
Heizkostenabrechnungen sind beispielsweise die Wartungskosten
nicht korrekt.
Wie kommst Du zu diesen Zahlen?
Hallo Axel,
lt. DMB sind mehr als die Hälfte der bei den Mietervereinen überprüften Nebenkostenabrechnungen falsch. Zu beachten ist hierbei, dass bei den Mietervereinen etwa 30 % der tatsächlichen Berechnungen geprüft werden. Der Großteil der Abrechnungen wird nicht geprüft, obwohol dort ein erheblicher Anteil falsch ist. Die 80 % der geprüften Heizkostenabrechnungen beziehen sich auf den Anteil der falschen Abrechnungen in welchen die „Fehler“ bei den Wartungskosten liegen.
In unserem Arbeitsbereich liegt die Quote falscher Abrechnungen bei 84,1 %der uns vorgelegten Abrechnungen. Ähnliche Erfahrungen haben auch andere Kollegen an anderen Orten. Da wir in den Mietervereinen nur einen Teil prüfen, ist die Aussage „jede 2. Abrechnung“ ohnehin auf DE bezogen richtig.
Mietervereine, die ihre Neumitglieder bitten, die Abrechnungen - auch wenn angeblich alles richtig ist und man „habe ja noch Geld bekommen“ - vorzulegen, müssen feststellen, dass insbesondere in Fällen, in denen Mieter Rückzahlungen erwarten dürfen, die Fehlerquote ausserordentlich hoch ist und der Anteil der Mieter, die nur deshalb nicht prüfen lassen, weil Vorauszahlungen erstattet wird, obwohl die Abrechnungen teilweise auch falsch sind, sehr, sehr hoch ist.
Wie bereits von jemand angemerkt wurde, handelt es sich hier wirklich nicht um große Summen sondern nur um einen Differenzbetrag von 10 oder 12 Euro. Deswegen werde ich auch sicherlich nicht vor Gericht ziehen. Allerdings zeigte sich der Vermieter bei einer Nachfrage meinerseits, warum er die Erhöhung nicht vorher angekündigt hatte, sehr unfreundlich und war überdies der Meinung, dass dies gar nicht seine Pflicht sei.
Die Nebenkostenabrechnung ist auch noch in anderen Punkten strittig. So wurden mir zum Beispiel Kosten für eine Nachreinigung berechnet, obwohl ich das Apartment vereinbarungsgemäß gereinigt übergeben hatte, was auch auf meinem Auszugsprotokoll vermerkt war. Das Protokoll wollte er allerdings zunächst nicht rausrücken, … usw.
Kurz: ich habe mich sehr über das insgesamt unkooperative Verhalten meines Vermieters geärgert, so dass ich nun dabei bin, die gesamte Abrechnung mal auf Herz und Nieren zu prüfen. Ich werde ihm meine Einwände schriftlich darlegen und ihn bitten mir eine korrigierte Abrechnung zu schicken. Welche Einwände sich letztendlich durchsetzen lassen wird sich zeigen. Es geht mir nicht darum, mich um das Begleichen der von mir verursachten Kosten zu drücken. Fest steht, dass ich deswegen sicherlich nicht den Rechtsweg bemühen werde. Aber fair finde ich das Verhalten des Vermieters auch nicht.
Insofern hilft mir, wie es drambeldier formuliert hat, die Korinthenkackerei hier schon weiter.